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Untersuchungsberechtigungsschein in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Untersuchungsberechtigungsschein erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main

Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main

Mo 09:00-13:00,14:30-17:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 10:00-13:00,14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt Bergen-Enkheim · Frankfurt am Main

Marktstraße 30, 60388 Frankfurt am Main

"nach Vereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt Dornbusch · Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am Main

Mo 09:00-17:00 · Di 07:30-13:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 10:00-18:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt / Außenstelle Harheim · Frankfurt am Main

Philipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am Main

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

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Benötigte Unterlagen

Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen: • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten: • Untersuchungsberechtigungsschein • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten • Erhebungsbogen Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

Voraussetzungen

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden. Derzeit können Sie Untersuchungsberechtigungsscheine ausschließlich online beantragen.

So läuft es ab

Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung). Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen. Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor. Sie beantragen den Untersuchungsberechtigungsschein über unseren Online-Dienst . Den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen schicken wir postalisch an Ihre Hauptwohnung. Die Zustellung dauert ca. eine Woche.

Bearbeitungsdauer

• Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

Gut zu wissen

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main, Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Frankfurt am Main online?
Für Frankfurt am Main ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Nach § 32 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate ärztlich untersucht wurde und dem Arbeitgeber die Bescheinigung vorliegt. Ausgenommen sind nur geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Ja. Nach § 44 JArbSchG trägt das Land die Kosten der Untersuchungen. Arztpraxen, die am Verfahren teilnehmen, rechnen gegen Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins direkt ab. Klären Sie vor dem Termin, dass die Praxis über den Schein abrechnet — eine privat gestellte Rechnung erstattet das Land nicht.
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Das regelt jedes Bundesland selbst: In vielen Ländern gibt die Meldebehörde bzw. das Bürgeramt am Wohnort des Jugendlichen den Schein aus, in Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig. Bringen Sie ein Ausweisdokument mit — die Angaben Ihrer Stadt finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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