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Kirchenaustritt erklären in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main

Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main

Mo 09:00-13:00,14:30-17:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 10:00-13:00,14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt Bergen-Enkheim · Frankfurt am Main

Marktstraße 30, 60388 Frankfurt am Main

"nach Vereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt Dornbusch · Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am Main

Mo 09:00-17:00 · Di 07:30-13:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 10:00-18:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt / Außenstelle Harheim · Frankfurt am Main

Philipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am Main

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

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So läuft es ab

• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.

Gut zu wissen

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Wie stehen die Gebühren in Frankfurt am Main im Vergleich?

Frankfurt am Main30,00 €
Hessen30,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Frankfurt am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main, Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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