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Kinderfreibetrag eintragen lassen in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kinderfreibetrag eintragen lassen erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Finanzamt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

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Benötigte Unterlagen

• Einkommensteuererklärung, Anlage Kind • eventuell weitere Nachweise bei volljährigen Kindern

Voraussetzungen

Als Kinder werden berücksichtigt: • im ersten Grad mit Ihnen verwandte Kinder sowie • Pflegekinder, mit denen Sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus können Kinder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Weitere Ausführungen – insbesondere zur Berücksichtigung volljähriger Kinder – können Sie dem vom Hessischen Ministerium der Finanzen herausgegebenen „Steuerwegweiser für Eltern“ entnehmen. Diese Broschüre können Sie bei allen Hessischen Finanzämtern abholen oder im Internetauftritt des Hessischen Finanzministeriums abrufen.

So läuft es ab

Für die Günstigerprüfung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer ist kein gesonderter Antrag notwendig, da das Finanzamt diese Prüfung von Amts wegen vornimmt. Auch im Lohnsteuerabzugsverfahren werden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in der Regel automatisch berücksichtigt (insbesondere bei minderjährigen Kindern). Sie zahlen dann zwar nicht weniger Einkommensteuer im Voraus, aber weniger Kirchensteuer und weniger Solidaritätszuschlag. Bei einigen wenigen Ausnahmen (z.B. bei volljährigen Kindern oder bei Übertragung der Freibeträge) ist für die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren ein Antrag beim Finanzamt erforderlich.

Gut zu wissen

Neben dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird für jedes berücksichtigungsfähige Kind zusätzlich ein Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (so genannter Kinderfreibetrag) gewährt. In Höhe der steuerlichen Freibeträge für Kinder werden Ihre Einkünfte nicht versteuert. Dies gilt im Ergebnis aber nur, wenn sich im Rahmen der von Amts wegen durchgeführten Vergleichsberechnung die steuerliche Auswirkung der Freibeträge günstiger als das Kindergeld und dem in 2021 ausgezahlten Kinderbonus erweist. Werden diese Freibeträge bei Ihnen abgezogen, wird der Einkommensteuer der für das Kalenderjahr bestehende Anspruch auf Kindergeld sowie der ausgezahlte Kinderbonus hinzugerechnet. Der Kinderfreibetrag beträgt für jedes Kind EUR 2.730 (2021). Dieser Betrag gilt je Elternteil, so dass bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern der auf EUR 5.460 (2021) verdoppelte Betrag zum Ansatz kommt. Der verdoppelte Betrag steht Ihnen auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben, nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, Sie das Kind allein angenommen haben, das Kind nur zu Ihnen in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht, der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des anderen Elternteils nicht zu ermitteln ist oder der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist. Für im Ausland lebende Kinder ist der Freibetrag ggf.

Häufige Fragen

Was kostet „Kinderfreibetrag eintragen lassen“ in Frankfurt am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Kinderfreibetrag eintragen lassen“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist in der Regel: Finanzamt. Die Standorte in Frankfurt am Main finden Sie auf der Behörden-Übersicht der Stadt.
Geht „Kinderfreibetrag eintragen lassen“ in Frankfurt am Main online?
Für Frankfurt am Main ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Nach der aktuellen Fassung des § 32 Abs. 6 EStG werden je Elternteil für jedes zu berücksichtigende Kind ein Kinderfreibetrag von 3.414 Euro für das sächliche Existenzminimum sowie ein Freibetrag von 1.464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf vom Einkommen abgezogen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppeln sich die Beträge, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht.
Muss ich den Kinderfreibetrag extra beantragen?
Für die Einkommensteuer in der Regel nicht: Das Finanzamt führt bei der Veranlagung automatisch die Vergleichsrechnung zwischen Kindergeld und Freibeträgen durch — angesetzt wird, was für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung, § 31 EStG). Einen Antrag beim Finanzamt stellen Sie vor allem dann, wenn Kinder in Ihren ELStAM fehlen, sich Ihre Familiensituation geändert hat oder ein Kinderfreibetragszähler übertragen werden soll.
Kann der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden?
Ja. § 32 Abs. 6 EStG sieht Übertragungsmöglichkeiten vor: Unter bestimmten Voraussetzungen — etwa wenn nur ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind im Wesentlichen nachkommt — erhält ein Elternteil die vollen Freibeträge; auch eine Übertragung auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil ist möglich. Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt bzw. im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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