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Eheurkunde beantragen in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Stadt Frankfurt - Standesamt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Stadt Frankfurt - Standesamt

Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main

+49 69 212-73501

standesamt@stadt-frankfurt.de

Stadt Frankfurt - Standesamt - Standesamtsbezirk Höchst

Seilerbahn 2, 65929 Frankfurt am Main

+49 69 212-45570

standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

Stadt Frankfurt - Standesamt - Standesamtsbezirk Mitte

Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main

+49 69 212-73501

anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de

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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen: • Sie sind mindestens 16 Jahre alt • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll • Sie sind die Eltern der Ehegatten • Sie sind ein Kind der Ehegatten Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.

So läuft es ab

Persönliche Beantragung: Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen: • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein. • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post: Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Ihre Meldeanschrift • Ort und Datum der Eheschließung • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • den Grund der Beantragung • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde. Online-Beantragung: Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Eheurkunde dann per Post zugeschickt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig.

Gut zu wissen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: • Eheurkunde • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch. Hinweise für Frankfurt am Main: Eheurkunde Sie haben bei den Standesamtsbezirken Mitte und Höchst in Frankfurt am Main folgende Möglichkeiten, Personenstandsurkunden zu bestellen: • Online über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main • schriftlich mit einem Brief • durch persönliche Vorsprache 1.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Stadt Frankfurt - Standesamt, Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheurkunde beantragen“ in Frankfurt am Main online?
Für Frankfurt am Main ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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