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Scheidung einreichen in Espelkamp: Gebühren, Unterlagen & Termin

Scheidung einreichen erledigen Sie in Espelkamp bei: Bürgerbüro · Espelkamp. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Espelkamp

Bürgerbüro · Espelkamp

Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp

Mo-Fr 08:00-12:30, Di 14:00-16:30, Do 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)

05772 562-105

buergerbuero@espelkamp.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden: • Geburtsurkunde • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen • Scheidungsurkunde • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen

Voraussetzungen

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn Sie Ihren Familiennamen zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, ist die Beantragung eines Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig. Sind von der Änderung des Familiennamens auch Ihre Kinder betroffen, werden auch deren Personalausweise und Reisepässe mit dem alten Namen ungültig. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Beantragung eines neuen Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig. Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger zur Speicherung im Chip des Ausweises erhoben. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Seit dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente keine Papierfotos mehr angenommen werden. Das erforderliche biometrische Lichtbild können Sie • ab einer Körpergröße von 1,20 m direkt im Bürgerbüro oder • bei Fotografen für biometrische Passfotos digital aufnehmen lassen. Auf Wunsch ist der Versand neuer Ausweisdokumente nach Hause möglich.

So läuft es ab

Wenn Sie einen neuen Personalausweis wegen einer Namensänderung beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr. • Ihre Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren vor Ort genommen, um sie im Chip des Ausweisdokuments zu speichern. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbst gewählte, sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür oder in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind. Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich. Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich! Sofern also für ein Kleinkind ein Ausweisdokument beantragt wird, muss es ebenfalls anwesend sein. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein und die Zustimmung des anderen Elternteil vorlegen.  Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis alleine beantragen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können. Ausweispapiere wie Personalausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Ab dem Tag der Antragstellung im Bürgerbüro müssen Sie mit einer Ausstellungsdauer von ca. 3 bis 4 Wochen rechnen. Kontrollieren Sie vor geplanten Fernreisen bitte immer die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente. Reisepässe sollten mindestens zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte mithilfe des Kontaktformulars oder telefonisch an das Bürgerbüro.

Gut zu wissen

Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Scheidung einreichen“ in Espelkamp?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Espelkamp erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Scheidung einreichen“ in Espelkamp online?
Für Espelkamp ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Ja: Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich vor dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung jedoch ohne eigenen Anwalt zustimmen — bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt daher ein Anwalt.
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 BGB). Ohne Zustimmung des anderen gilt diese Vermutung erst nach drei Jahren Trennung. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Scheidung nur bei unzumutbarer Härte möglich (§ 1565 BGB).
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Örtlich zuständig ist vorrangig das Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; ohne Kinder zählt unter anderem der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, wenn ein Ehegatte dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 FamFG). Das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht zeigt diese Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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