Wohnsitz anmelden / ummelden in Espelkamp: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Espelkamp
Bürgerbüro · Espelkamp
Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp
Mo-Fr 08:00-12:30, Di 14:00-16:30, Do 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)
05772 562-105
buergerbuero@espelkamp.de
Stadt Espelkamp
Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp
Mo-Fr 08:00-12:30, Di 14:00-16:30, Do 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)
05772 562 105
buergerbuero@espelkamp.de
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Wohnung bezogen. Ergänzende Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung: eID-Funktion Die eID-Funktion des Personalausweises ermöglicht eine sichere Identifikation im Internet. Sie wird genutzt, um sich bei Online-Diensten von Behörden oder Unternehmen eindeutig auszuweisen. AusweisApp Die AusweisApp ist eine kostenfreie Software, die für die Nutzung der eID-Funktion erforderlich ist. Sie stellt die Verbindung zwischen dem Personalausweis und den jeweiligen Online-Diensten her und gewährleistet dabei die Sicherheit der übertragenen Daten. Die AusweisApp kann auf der offiziellen Website www.ausweisapp.bund.de heruntergeladen werden und ist für verschiedene Betriebssysteme verfügbar, darunter Windows, macOS, Android und iOS. BundID-Nutzerkonto Die BundID ist ein zentrales Benutzerkonto für die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen. Es ermöglicht eine einfache Anmeldung mit der eID-Funktion und dient zur Verwaltung persönlicher Daten sowie zur Abwicklung von Anträgen bei Behörden. Die Registrierung erfolgt online unter www.bundid.de . Eine Anmeldung ist über eine E-Mail-Adresse oder direkt mit der eID-Funktion des Personalausweises möglich. eID-Karte Die eID-Karte ist ein elektronischer Identitätsnachweis für Personen der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums, die keinen deutschen Personalausweis besitzen. Mit der Karte können digitale Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland genutzt werden. Sie ermöglicht eine sichere und eindeutige Identifikation im Internet, ähnlich wie die eID-Funktion des deutschen Personalausweises.
So läuft es ab
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Gut zu wissen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.
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Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Espelkamp erledigen?
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Espelkamp online?
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.