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Nebenwohnsitz anmelden in Espelkamp: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Espelkamp bei: Bürgerbüro · Espelkamp. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Espelkamp

Bürgerbüro · Espelkamp

Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp

Mo-Fr 08:00-12:30, Di 14:00-16:30, Do 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)

05772 562-105

buergerbuero@espelkamp.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Die Anmeldung können Sie mit dem bereitgestellten Onlinedienst vollständig digital ohne Gang zum Rathaus erledigen. Die Möglichkeit, den Wohnsitz vor Ort im Bürgerbüro anzumelden, bleibt weiter bestehen: Hierfür bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben, mit. Die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro ist erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgerbüro anwesend sein. Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen. Ergänzende Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung: eID-Funktion Die eID-Funktion des Personalausweises ermöglicht eine sichere Identifikation im Internet. Sie wird genutzt, um sich bei Online-Diensten von Behörden oder Unternehmen eindeutig auszuweisen. AusweisApp Die AusweisApp ist eine kostenfreie Software, die für die Nutzung der eID-Funktion erforderlich ist. Sie stellt die Verbindung zwischen dem Personalausweis und den jeweiligen Online-Diensten her und gewährleistet dabei die Sicherheit der übertragenen Daten. Die AusweisApp kann auf der offiziellen Website www.ausweisapp.bund.de heruntergeladen werden und ist für verschiedene Betriebssysteme verfügbar, darunter Windows, macOS, Android und iOS. BundID-Nutzerkonto Die BundID ist ein zentrales Benutzerkonto für die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen. Es ermöglicht eine einfache Anmeldung mit der eID-Funktion und dient zur Verwaltung persönlicher Daten sowie zur Abwicklung von Anträgen bei Behörden. Die Registrierung erfolgt online unter www.bundid.de . Eine Anmeldung ist über eine E-Mail-Adresse oder direkt mit der eID-Funktion des Personalausweises möglich. eID-Karte Die eID-Karte ist ein elektronischer Identitätsnachweis für Personen der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums, die keinen deutschen Personalausweis besitzen. Mit der Karte können digitale Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland genutzt werden. Sie ermöglicht eine sichere und eindeutige Identifikation im Internet, ähnlich wie die eID-Funktion des deutschen Personalausweises.

So läuft es ab

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Espelkamp erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Espelkamp online?
Für Espelkamp ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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