Bewohnerparkausweis beantragen in Eschweiler: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Eschweiler
Bürgerbüro · Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
02403 71-600
buergerbuero@eschweiler.de
Bürgerbüro · Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
02403 71-600
buergerbuero@eschweiler.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• aktueller Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
So läuft es ab
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Bearbeitungsdauer
• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Gut zu wissen
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Die Anwohnerparkausweise können online auf dieser Seite oder schriftlich im Bürgerbüro beantragt werden. In verschiedenen Bereichen der Eschweiler Innenstadt kann Anwohnern eine Sonderparkberechtigung erteilt werden. Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich A (nördlich des Stadtkerns) kann von freitagnachmittags 19 Uhr bis samstagmorgens 7 Uhr und von samstagnachmittags 19 Uhr bis sonntagmorgens 7 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden: • Peter-Paul-Straße zwischen Kolpingstraße und Preyerstraße (Nr. 17-33 bzw. 16-34) • Parkstraße zwischen Peter-Paul-Straße und Peter-Liesen-Straße • Kolpingstraße Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich B (Innenstadtbereich nördlich der Inde) kann auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne dass die Parkuhr bedient oder ein Parkschein gelöst wird, montags bis freitags von 16:30 bis 19 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden: • Indestraße zwischen Peilsgasse und Nordstraße (Nr. 79-135) • Dürener Straße zwischen Preyerstraße und Kochsgasse (Nr. 93-1 bzw. 96-2) • Kochsgasse • Grabenstraße zwischen Indestraße und Dürener Straße (Nr. 1-13 bzw.
Häufige Fragen
Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Eschweiler?
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Eschweiler erledigen?
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Eschweiler online?
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Weitere Behördengänge in Eschweiler:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewohnerparkausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.