Nebenwohnsitz anmelden in Erkrath: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Erkrath
Bürgerbüro Alt-Erkrath
Bahnstraße 2, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers
0211 2407-3244
buergerbuero@erkrath.de
Bürgerbüro Hochdahl · Erkrath
Hochdahler Markt 10a, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers
0211 2407-3344
buergerbuero@erkrath.de
Fachbereich Einwohner · Ordnung · Erkrath
Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers
0211 2407-3201
ordnung@erkrath.de
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wenn Sie eine Wohnung in Erkrath beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden. Bei einem Umzug innerhalb Erkraths müssen Sie sich innerhalb des gleichen Zeitraumes ummelden. Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen oder nach der Aufgabe einer Wohnung vorübergehend ohne festen Wohnsitz sind. Allgemeine Informationen Nach dem Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Dies ist jetzt online und kostenlos möglich! Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Die Anmeldung funktioniert am einfachsten über Ihr Smartphone. Alternativ können Sie sich persönlich im Bürgerbüro anmelden. Bringen Sie hierfür bitte die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder mit. Für Kinder, die noch kein Ausweisdokument besitzen, ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Die Anmeldung wird direkt erfasst, das vorherige Ausfüllen eines Formulars ist nicht erforderlich. Auch bei der Anmeldung von Erwachsenen ist zur Vermeidung von Unstimmigkeiten eine Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen. Zum 01.11.2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Seitdem ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind und diese bewohnen (das entsprechende Formular „Wohnungsgeberbescheinigung“ finden Sie unter „Dokumente“). Sollten Sie eine Wohnung beziehen, die sich in Ihrem Eigentum befindet, können Sie einen Grundbuchauszug als Nachweis vorlegen. Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, in diesem Fall wird ein Verwarngeld verhängt. Voraussetzungen • Sie haben eine neue Wohnung in Erkrath bezogen. • Um sich oder ihre Familie umzumelden, benötigen Sie ein Nutzerkonto (z.B. BundID). • Melden Sie sich damit in einem unterstützen Online-Dienst an.
Gut zu wissen
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Häufige Fragen
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Erkrath erledigen?
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Erkrath online?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Erkrath:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.