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Nebenwohnsitz anmelden in Erkrath: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Erkrath bei: Bürgerbüro Alt-Erkrath. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Erkrath

Bürgerbüro Alt-Erkrath

Bahnstraße 2, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-3244

buergerbuero@erkrath.de

Bürgerbüro Hochdahl · Erkrath

Hochdahler Markt 10a, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-3344

buergerbuero@erkrath.de

Fachbereich Einwohner · Ordnung · Erkrath

Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-3201

ordnung@erkrath.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wenn Sie eine Wohnung in Erkrath beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden. Bei einem Umzug innerhalb Erkraths müssen Sie sich innerhalb des gleichen Zeitraumes ummelden. Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen oder nach der Aufgabe einer Wohnung vorübergehend ohne festen Wohnsitz sind. Allgemeine Informationen Nach dem Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Dies ist jetzt online und kostenlos möglich! Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Die Anmeldung funktioniert am einfachsten über Ihr Smartphone. Alternativ können Sie sich persönlich im Bürgerbüro anmelden. Bringen Sie hierfür bitte die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder mit. Für Kinder, die noch kein Ausweisdokument besitzen, ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Die Anmeldung wird direkt erfasst, das vorherige Ausfüllen eines Formulars ist nicht erforderlich. Auch bei der Anmeldung von Erwachsenen ist zur Vermeidung von Unstimmigkeiten eine Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen. Zum 01.11.2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Seitdem ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind und diese bewohnen (das entsprechende Formular „Wohnungsgeberbescheinigung“ finden Sie unter „Dokumente“). Sollten Sie eine Wohnung beziehen, die sich in Ihrem Eigentum befindet, können Sie einen Grundbuchauszug als Nachweis vorlegen. Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, in diesem Fall wird ein Verwarngeld verhängt. Voraussetzungen • Sie haben eine neue Wohnung in Erkrath bezogen. • Um sich oder ihre Familie umzumelden, benötigen Sie ein Nutzerkonto (z.B. BundID). • Melden Sie sich damit in einem unterstützen Online-Dienst an.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Erkrath erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Alt-Erkrath, Bahnstraße 2, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Erkrath online?
Für Erkrath ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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