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Wohngeld beantragen in Erkrath: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Erkrath bei: Abteilung Sozial- und Wohnungswesen · Erkrath. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Erkrath

Abteilung Sozial- und Wohnungswesen · Erkrath

Klinkerweg 7, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-5002

wohnungswesen@erkrath.de

Sachbearbeitung Wohngeldanträge A-D · Erkrath

Klinkerweg 7, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-5012

wohngeldstelle@erkrath.de

Sachbearbeitung Wohngeldanträge E-Ka · Erkrath

Klinkerweg 7, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-5045

wohngeldstelle@erkrath.de

Sachbearbeitung Wohngeldanträge Ke-P · Erkrath

Klinkerweg 7, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-5010

wohngeldstelle@erkrath.de

Benötigte Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

So läuft es ab

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Gut zu wissen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist. Allgemeine Informationen Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht, • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert, • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt, • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert, • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen, • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer). Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen. Wenn …

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Erkrath erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Sozial- und Wohnungswesen · Erkrath, Klinkerweg 7, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Erkrath online?
Für Erkrath ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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