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Personalausweis verloren: Verlust melden in Erkelenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis verloren: Verlust melden erledigen Sie in Erkelenz bei: Bürgerbüro · Erkelenz. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Erkelenz

Bürgerbüro · Erkelenz

Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

Mo, Do 07:30-16:00 , Di 07:30-18:30, Mi 07:30-13:00, Fr 7:30-12:30, Sa 07:30-11:00 · "Bürgerbüro - andere siehe … (lt. OpenStreetMap)

02431 85-336

buergerbuero@erkelenz.de

Bürgerbüro · Erkelenz

Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

Mo, Do 07:30-16:00 , Di 07:30-18:30, Mi 07:30-13:00, Fr 7:30-12:30, Sa 07:30-11:00 · "Bürgerbüro - andere siehe … (lt. OpenStreetMap)

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Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen • Reisepass, unabhängig davon, ob dieser gültig oder bereits abgelaufen ist • wenn kein Reisepass vorhanden: • Geburtsurkunde • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige • bei Kindern unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden: • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel der Rathausbehörde oder dem örtlichen Bürgeramt, oder • der Polizei. Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Dienstleistungen in unserem virtuellen Amt wahrzunehmen. Sparen Sie sich die Fahrt zum Bürgerbüro und erledigen Sie Ihre Anliegen bequem von zuhause. Buchen Sie hier einen Termin für das virtuelle Amt .

So läuft es ab

Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen: • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an. Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr • Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen, und eine Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür beziehungsweise in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür bzw. in der Postfiliale entgegennehmen können.

Gut zu wissen

Personalausweis bei Verlust neu beantragen

Was kostet der neue Ausweis? Gebühren-Rechner

Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Erkelenz erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Erkelenz online?
Für Erkelenz ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Ja. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Sie verpflichtet, der Personalausweisbehörde den Verlust des Ausweises unverzüglich anzuzeigen. Auch wenn Sie die eID-Funktion bereits über die Sperrhotline gesperrt haben, bleibt die Verlustmeldung bei der Behörde zusätzlich Pflicht.
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Über den Sperrnotruf 116 116 — kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland gebührenpflichtig. Für die telefonische Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort: Bei Ausweisen mit Antragstellung bis zum 16.02.2025 steht es im PIN-Brief, seitdem auf dem Aushändigungsschein, den Sie bei der Abholung erhalten haben. Alternativ können Sie die eID-Funktion auch direkt bei der Personalausweisbehörde sperren lassen — etwa wenn Ihnen das Sperrkennwort nicht mehr vorliegt.
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Auch das Wiederauffinden müssen Sie der Personalausweisbehörde unverzüglich anzeigen und den wiedergefundenen Ausweis dort vorlegen (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG). Ob das Dokument weiter genutzt werden kann, klären Sie direkt mit Ihrem Bürgeramt — insbesondere, wenn bereits ein Ersatzausweis beantragt wurde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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