Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Steuernummer beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Steuernummer beantragen erledigen Sie in Dresden bei: Landesamt für Steuern und Finanzen · Dresden. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

Landesamt für Steuern und Finanzen · Dresden

Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden

+49 (351) 827-0

poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

Finanzämter Dresden

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Direkt im Fragebogen finden Sie Hinweise, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind.

Voraussetzungen

In folgenden Fällen müssen Sie den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" elektronisch an das Finanzamt übermitteln: • Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen) • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft • Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht

So läuft es ab

Melden Sie Ihren Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder Ihren gewerblichen Betrieb bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung an. Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit zeigen Sie unmittelbar dem zuständigen Finanzamt an. Teilen Sie außerdem dem Finanzamt im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" die für die Besteuerung relevanten Verhältnisse mit. Die Angaben können Sie online über das ELSTER-Portal übermitteln. Online-Verfahren (ELSTER) Für die elektronische Übermittlung benötigen Sie ein Benutzerkonto in ELSTER. Sofern Sie noch nicht über einen Zugang verfügen, registrieren Sie sich bitte zunächst über www.elster.de. • Rufen Sie in www.elster.de –> Formulare und Leistungen –> Alle Formulare den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auf und melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an. • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Eingabe ab, worauf die Angaben elektronisch dem für Sie zuständigen Finanzamt übermittelt werden. • Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit. Über Ihr Benutzerkonto in ELSTER können Sie später auch Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Jahressteuererklärungen an das Finanzamt übermitteln. Hinweis: Sofern Sie bei der Erstellung Ihres Benutzerkontos die Variante "Mit E-Mail" (ELSTER-Light) nutzen, können Sie damit nur das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" übermitteln.

Gut zu wissen

Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 und 1b Abgabenordnung (AO) Wenn Sie einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder einen gewerblichen Betrieb eröffnen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies anzeigen: • eine Betriebseröffnung gegenüber der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, • die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt. In beiden Fällen benötigt das Finanzamt von Ihnen Angaben zu den für die Besteuerung relevanten Verhältnissen. Hierzu dient der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Dieser enthält Fragen zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen. Nach Prüfung der Angaben teilt Ihnen das Finanzamt die Steuernummer mit. Hinweis: Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der Steueridentifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (AO), die das Bundeszentralamt für Steuern an natürliche Personen vergibt. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Sofern Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen, können Sie diese ebenfalls mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beantragen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten Sie dann im Nachgang vom Bundeszentralamt für Steuern.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Steuernummer beantragen“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Landesamt für Steuern und Finanzen · Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Steuernummer beantragen“ in Dresden online?
Für Dresden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?
Die steuerliche Identifikationsnummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern jeder in Deutschland gemeldeten natürlichen Person automatisch zu; sie gilt dauerhaft und ändert sich auch bei Umzug oder Namensänderung nicht (§ 139b AO). Die Steuernummer vergibt dagegen das jeweils zuständige Finanzamt für konkrete Steuerfälle — sie kann sich z. B. ändern, wenn nach einem Umzug ein anderes Finanzamt zuständig wird.
Muss ich die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt melden?
Ja. Nach § 138 AO ist die Eröffnung eines Betriebs der Gemeinde und die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt mitzuteilen — innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis. Die weiteren Auskünfte übermitteln Sie mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER; das ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend.
Wo finde ich meine bestehende Steuernummer?
Im Schriftverkehr Ihres Finanzamts — etwa auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Haben Sie noch keine und nehmen Sie eine selbstständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, vergibt das Finanzamt die Steuernummer nach Prüfung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und teilt sie Ihnen per Post mit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns