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Namensänderung beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Dresden bei: SG Fahrerlaubnisbehörde · Dresden.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

SG Fahrerlaubnisbehörde · Dresden

Hauboldstraße 7, 01239 Dresden

+49 351 4888099

fuehrerscheinstelle@dresden.de

Gebühren (amtlich)

• § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Ausfertigung des Führerscheins • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) , Gebühren-Nr. 202.4

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Benötigte Unterlagen

• alter Führerschein • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde) • wenn die Namensänderung im Personaldokument noch nicht eingetragen ist, zusätzlich: • bei Heirat: Heiratsurkunde • bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils • biometrisches Foto • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (nur bei Abholung möglich): • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Antragstellerin oder des Antragstellers • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des oder der Bevollmächtigten

Voraussetzungen

Eine Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen zusätzlich durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen. Wünschen Sie also eine Namensänderung im Führerschein, wird ein neuer Kartenführerschein (im Scheckkartenformat) ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen.

So läuft es ab

• Wenn Sie einen neuen Führerschein wünschen, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde persönlich stellen. Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, können Sie sich hierbei nicht vertreten lassen. • Den neuen Kartenführerschein erhalten sie dann auf dem von Ihnen gewünschten Wege. Sie können das Dokument abholen, durch einen Bevollmächtigten abholen lassen oder es sich zusenden lassen. Darüber entscheiden Sie bereits bei Antragstellung. Hinweis: Vereinzelt gibt es bereits Behörden, bei denen eine Antragstellung auch elektronisch möglich ist. Die notwendige Unterschrift wird dann bei der Abholung geleistet.

Gut zu wissen

Führerschein, Namensänderung beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Dresden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Ausfertigung des Führerscheins • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) , Gebühren-Nr. 202.4
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: SG Fahrerlaubnisbehörde · Dresden, Hauboldstraße 7, 01239 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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