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Kinderzuschlag beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kinderzuschlag beantragen erledigen Sie in Dresden bei: Familienkasse Sachsen (Agentur für Arbeit) · Chemnitz. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Dresden kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Familienkasse Sachsen (Agentur für Arbeit) · Chemnitz

Heinrich-Lorenz-Straße 20, 09120 Chemnitz

0800 4555530 (bundesweit)

Standort Bautzen

Neusalzaer Straße 2, 02625 Bautzen

0800 4555530

Benötigte Unterlagen

• Antragsformular (siehe –> Formulare weitere Angebote), einschließlich der Anlage Antragsteller(in)/Partner(in) und der Anlage Kind • Nachweise über Einkommen, Wohnkosten und Vermögen • gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise Näheres zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Dresden — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Antrag auf Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Reicht Ihr Einkommen zwar aus, Ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken, nicht aber den Ihrer Kinder, dann können Sie zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen. Je nach Einkommen und Vermögen erhalten Sie ab 01.01.2025 monatlich für jedes Kind, für das Ihnen Kindergeld zusteht, einen Betrag von bis zu EUR 297,00. Damit kann vermieden werden, dass Ihre Familie allein wegen der Kinder auf ergänzendes Grundsicherungsgeld angewiesen ist. Zur Berechnung des Einkommens werden folgende Punkte herangezogen: • Das Einkommen Ihres Kindes, beispielsweise Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente, zu 45 Prozent, • Ihr Einkommen aus nichtselbstständigen und selbständigen Erwerbstätigkeiten, das Ihren eigenen Bedarf übersteigt, zu 45 Prozent, • Entgeltersatzleistungen, beispielsweise Arbeitslosen- oder Krankengeld, • Eltern- oder Landeserziehungsgeld, • Renten aus der Sozialversicherung, • Kapital- und Zinserträge, • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, • Unterhaltsleistungen (Ehegattenunterhalt). Der Zuschlag ist möglich, solange Ihr Kind jünger als 25 Jahre ist und noch in Ihrem Haushalt lebt. Der Kinderzuschlag wird jeweils für sechs Monate bewilligt, danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

So läuft es ab

• Verwenden Sie die Antragsformulare der Bundesagentur für Arbeit (siehe –> Formulare weitere Angebote). • Füllen Sie den Antrag bitte genau aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. • Den Antrag reichen Sie komplett mit allen Unterlagen bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit ein, in deren Bezirk Sie wohnen. • Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern prüfen Ihren Antrag und teilen Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

• die Kinder sind jünger als 25 Jahre, unverheiratet, leben in Ihrem Haushalt • Sie beziehen Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung (zum Beispiel Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kinderzuschuss aus der Rentenversicherung, Leistungen einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung wie beispielsweise dem Europäisches Parlament) • Ihr Einkommen liegt im Bereich der gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenze: • als Eltern gemeinsam: mindestens EUR 900,00 • als alleinerziehende Persion: mindestens EUR 600,00 • Der Höchstbetrag ist abhängig vom Alter und Familienstand der Eltern. • Seit dem 01.01.2020 können Sie den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als EUR 100,00 monatlich unter dem Grundsicherungsgeld -Anspruch bleiben. Keinen Kinderzuschlag erhalten: • Eltern mit Kindern, die ausschließlich Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe beziehen • Personen, denen die Vormundschaft für das Kind übertragen wurde, zum Beispiel Großeltern, bei denen das Kind lebt

Gut zu wissen

Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen

Kindergeld-Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?

Letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer wählen (z. B. 115FK1547209 → 9):

Quelle: offizielle Auszahlungstermine der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Stand 08.07.2026. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Auszahlung über den Arbeitgeber können abweichende Termine gelten (meist mit den Bezügen).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kinderzuschlag beantragen“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Familienkasse Sachsen (Agentur für Arbeit) · Chemnitz, Heinrich-Lorenz-Straße 20, 09120 Chemnitz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kinderzuschlag beantragen“ in Dresden online?
Für Dresden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern, die für ein in ihrem Haushalt lebendes unverheiratetes, nicht verpartnertes Kind unter 25 Jahren Kindergeld beziehen und über ein Einkommen von mindestens 900 Euro — bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro — verfügen (§ 6a Abs. 1 BKGG). Zusätzlich darf bei Bezug des Kinderzuschlags grundsätzlich keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bestehen; bei dieser Prüfung wird auch Wohngeld berücksichtigt.
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Über den Kinderzuschlag wird jeweils für sechs Monate entschieden — den sogenannten Bewilligungszeitraum (§ 6a Abs. 7 BKGG). Für eine Weiterzahlung nach Ablauf ist ein neuer Antrag bei der Familienkasse erforderlich.
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die das Bundeskindergeldgesetz durchführt (§ 7 BKGG). Der Kinderzuschlag ist schriftlich zu beantragen (§ 9 BKGG); die Kontaktwege der für Sie zuständigen Familienkasse finden Sie in der Städte-Übersicht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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