Gewerbe ummelden in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Dresden
Gewerbeangelegenheiten · Dresden
Augsburger Straße 3, 01309 Dresden
+49 351 4885811
gewerbeangelegenheiten@dresden.de
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich: • vom Antragsteller beziehungsweise von dem zur Ummeldung Bevollmächtigten: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung • wenn die Ummeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht • wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) Hinweis: In manchen Fällen können für die Ummeldung weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – Auskunft dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn • der Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde verlegt wird, • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird, • der Gegenstand des Gewerbes ausgedehnt wird (wenn beispielsweise Waren und Leistungen hinzukommen, die in der bisherigen Anmeldung nicht vorgesehen waren) oder • der Name des Gewerbetreibenden geändert wird. Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Falls Sie selbständig gewerbsmäßig Dienstleistungen von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums vorübergehend in Deutschland erbringen, ist eine Gewerbeanzeige nach § 14 oder 55c GewO nicht erforderlich, es sei denn, es werden gewerbsmäßige Tätigkeiten ausgeübt, die vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind. Wer muss die Ummeldung veranlassen? • bei Einzelgewerben: der Gewerbetreibende* selbst • bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, BGB-Gesellschaft): die geschäftsführenden Gesellschafter • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG): der gesetzliche Vertreter *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Hinweis: Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. • Einheitlicher Ansprechpartner Amt24-Informationen
So läuft es ab
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch ummelden. • Das verpflichtende Formular "Gewerbe-Ummeldung" (GewA 2) erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. • Sie können den Vordruck, je nach Angebot der Behörde, auch über Amt24 abrufen (siehe –> Onlineantrag und Formulare). Persönliche Ummeldung • Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor. • Wenn alle Unterlagen vollständig sind und Sie die fälligen Gebühren gleich bezahlen, erhalten Sie sofort eine Empfangsbescheinigung. Hinweis: Sie können das Formular auch vor Ort ausfüllen. Bei eventuellen Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung. Schriftliche Ummeldung • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle. • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Empfangsbescheinigung und den Gebührenbescheid in der Regel innerhalb von drei Tagen auf dem Postweg. • Gegebenenfalls erhalten Sie erst den Gebührenbescheid und müssen einen Zahlungsnachweis vorlegen, bevor Ihnen die Empfangsbescheinigung ausgestellt wird. Elektronische Ummeldung • Wird das Formular "Gewerbe-Ummeldung" (GewA 2) elektronisch versendet, entfällt das in Feld 30 vorgesehene Unterschriftsfeld. • Die zuständige Stelle fordert benötigte Unterlagen an und kann Verfahren zur Feststellung der Identität des Anzeigenden anwenden, wie zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz, De-Mail nach § 5 De-Mail-Gesetz, schriftliche Versicherung der Identität oder Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Weitermeldung an andere Behörden Die zuständige Stelle darf Daten aus Ihrer Ummeldung an folgende Stellen weiterleiten: • Behörden der Zollverwaltung • Bundesagentur für Arbeit • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung • Finanzamt • Registergericht • Landesbehörde für den technischen und sozialen …
Fristen
• Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert. • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich.
Gut zu wissen
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn
Häufige Fragen
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Dresden erledigen?
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Weitere Behördengänge in Dresden:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe ummelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.