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Bürgergeld beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bürgergeld beantragen erledigen Sie in Dresden bei: Jobcenter Dresden.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

Jobcenter Dresden

Budapester Straße 30, 01069 Dresden

+49 351 475-1730

jobcenter-dresden@jobcenter-ge.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

• für die Antragstellung: keine • gegebenenfalls: Gebühren bei Einlösen der Zahlungsanweisung

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis (oder Reisepass und Meldebescheinigung) • Nachweise über Einkommen • gegebenenfalls Nachweise über einen früheren Leistungsbezug • Nachweise über Ausgaben und vorhandenes Vermögen Welche Unterlagen Sie darüber hinaus im Einzelnen einreichen müssen, entnehmen Sie dem Antragsformular.

Voraussetzungen

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Sie sind nicht erwerbstätig, können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken und auch vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) reichen nicht aus? Dann erhalten Sie auf Antrag ein sogenanntes Grundsicherungsgeld beantragen (vormals Bürgergeld / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld). Die Jobcenter beraten Sie hierzu und zu anderen Leistungen der Grundsicherung. Grundsicherungsgeld können bei entsprechender Bedürftigkeit alle erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren beantragen. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Grundsicherungsgeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten die Leistung. Hinweis: Sie sind hilfebedürftig und nicht erwerbsfähig?, dann haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt bei Erwerbsminderung) nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), soweit ein Anspruch auf Sozialgeld nicht besteht. Zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gehören • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (zum Beispiel Information, Beratung, Vermittlung, berufliche Qualifikation) und • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (unter anderem Grundsicherungsgeld, Grundsicherung). Leistungsbeträge Pauschalierter monatlicher Regelbedarf (gültig ab 01.01.2024) • Alleinstehende, Alleinerziehende: EUR 563,00 • Bedarfsgemeinschaften: • zwei volljährige Partner: EUR 1012,00 = 2 x EUR 506,00 • zuzüglich je Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre): EUR 357 ,00 • zuzüglich je Kind ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6–13 Jahre): EUR 390,00 • zuzüglich je Kind im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18.

So läuft es ab

Um Grundsicherungsgeld beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Das Jobcenter kann Sie vorab hierzu beraten. Vordrucke und Zusatzblätter mit Anleitungen (auch in verschiedenen Sprachen) stehen Ihnen als Online-Formulare zur Verfügung. Antragsformulare in Papierform erhalten Sie nur bei der für Sie zuständigen Stelle. • Beachten Sie die Anleitung und lesen Sie die Ausfüllhinweise. • Drucken Sie den Antrag aus und rufen Sie auch die nötigen Zusatzblätter ab für Angaben über Unterkunft und Heizung, Vermögen und weitere Personen aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft. • Füllen Sie die Vordrucke bitte gewissenhaft und vollständig aus. • Stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich ein. Prüfung und Bewilligung Die verantwortlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der zuständigen Stelle prüfen Ihren Anspruch anhand der eingereichten Antragsunterlagen. Über die Bewilligung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Auszahlung Geldleistungen erhalten Sie zum Monatsanfang auf das Konto, das Sie im Antrag angegeben haben. Zahlungen können auf Ihren Wunsch hin auch auf andere Konten überwiesen werden (z. B. Aufwendungen der Miete an den Vermieter oder Empfangsberechtigten). Barauszahlung auf Zahlungsanweisung Wenn Sie das Geld nicht auf ein Konto überweisen lassen, wird Ihnen die Geldleistung durch eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" übermittelt (kostenpflichtig). Diese können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen. Die Filialen der Deutschen Post und der Deutschen Postbank zahlen den Betrag an Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person auch bar aus. Barauszahlung im Notfall In dringenden Notfällen sind Barauszahlungen möglich.

Gut zu wissen

Grundsicherungsgeld beantragen (vormals Bürgergeld / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bürgergeld beantragen“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Jobcenter Dresden, Budapester Straße 30, 01069 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Ja. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst; die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026. Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig, und alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
Wirkt der Antrag rückwirkend?
Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird (§ 37 SGB II). Für Zeiten davor werden keine Leistungen erbracht — warten Sie mit der Antragstellung daher nicht bis zum Folgemonat.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja. Sie können den Antrag auf Grundsicherungsgeld online bei Ihrem Jobcenter stellen; die Bundesagentur für Arbeit bietet dafür einen eigenen Online-Zugang an. Alternativ ist die Antragstellung weiterhin vor Ort im Jobcenter möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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