BAföG beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Dresden
SG Ausbildungsförderung · Dresden
Enderstraße 59, 01277 Dresden
Mo 09:00-12:00 · Di, Do 09:00-12:00,13:00-17:00 (lt. OpenStreetMap)
+493514884648
bafoeg@dresden.de
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• ausgefüllter Antrag • Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte (Formblatt 02) • gegebenenfalls Kopie des • aktuellen Aufenthaltstitels • wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: • Kopie der Meldebescheinigung oder • des Mietvertrages wenn vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert • wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe • gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel • Lohnabrechnung vom Nebenjob oder eine Kopie des Werkvertrags, • Waisenrentenbescheid, • Stipendiumsbescheid oder • Riester-Renten-Bescheinigung • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug. • Sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigt, kann der Vordruck "Vereinfachte Vermögensfeststellung" beigefügt werden. • Wenn Sie ein Auto haben: • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und • Kraftfahrzeugschein. Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Dresden — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
• Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen: • weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, • Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen können, • Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt, • Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung), • Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder • höhere Fachschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, die nicht nach Landesrecht einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, • Sie besuchen die Schule in Vollzeit. • Sie sind Deutsche oder Deutscher oder • Sie sind aus dem Ausland und: • besitzen ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis, • sind Unionsbürgerin oder -bürger und als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder als selbstständige Person unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt beziehungsweise als Familienangehöriger einer solchen Unionsbürgerin oder eines solchen Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt, • haben eine Bleibeperspektive in Deutschland, zum Beispiel einen entsprechenden Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen, oder • haben sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und in dieser Zeit gearbeitet. Praktikum: Sie erhalten BAföG für das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei einem Praktikum außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU können auch kürzere Praktika gefördert werden.
So läuft es ab
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten: • Öffnen Sie die Webseite BAföG Digital und legen Sie sich ein BundIDNutzerkonto an. • Füllen Sie online mit Hilfedes Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus und senden Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten: • Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abholen. • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Am Ende des Antragsformulars müssen Sie Ihren Namen eintragen. • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie bei Ihrem ersten Antrag für einen Ausbildungsabschnitt alle Unterlagen eingereicht haben und • das Amt länger als 6 Kalenderwochen für eine Entscheidung braucht • oder die Zahlungen nicht innerhalb von 10 Kalenderwochen gezahlt werden, erhalten Sie eine Abschlagszahlung für 4 Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von monatlich 4 Fünfteln des voraussichtlich zustehenden Bedarfs. Die Zahlung kann vom Amt zurückgefordert werden, wenn Ihnen doch keine Ausbildungsförderung zustehen sollte. Bearbeitungsdauer: 4 - 6 Wochen
Gut zu wissen
Sie können finanzielle Hilfe für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum erhalten, wenn Ihre Eltern nicht viel verdienen oder wenn Sie bereits eine Weile gearbeitet haben. Diese Hilfe nennt man BAföG. BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen. Die Förderung BAföG erhalten Sie zur Finanzierung • Ihres Schulbesuchs oder • unter bestimmten Voraussetzungen für ein vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen Ihres Schulbesuchs. Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie neben der finanziellen Bedürftigkeit weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind: • Sie streben Ihren Schulabschluss in Vollzeit an. • Altersgrenze bei Beginn der Ausbildung: Vollendung des 45. Lebensjahres (Ausnahmen sind möglich). Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen. Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung in der Regel als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „BAföG beantragen“ in Dresden erledigen?
Geht „BAföG beantragen“ in Dresden online?
Ab wann wird BAföG gezahlt?
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Kann ich BAföG online beantragen?
Weitere Behördengänge in Dresden:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: BAföG beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.