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Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Dreieich: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) erledigen Sie in Dreieich bei: Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss · Dietzenbach, Kreisstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 80,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Dreieich kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss · Dietzenbach, Kreisstadt

Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Kreisstadt

06074 8180-2365

Unterhaltsvorschuss@kreis-offenbach.de

Gebühren (amtlich)

Jugendamt: Keine Notar: ca. 80,00 Euro zzgl. Auslagen

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass der Eltern • Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Voraussetzungen

• Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet • Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen • Die Eltern müssen persönlich erscheinen • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit. Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.

So läuft es ab

Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin in dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen. • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wir Ihnen dann vorgelesen und von beiden Elternteilen unterschrieben. • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.

Gut zu wissen

Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben. Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären.

Wie stehen die Gebühren in Dreieich im Vergleich?

Dreieich80,00 €
Hessen80,00 €
Deutschland (2.140 Städte)30,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Dreieich?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Jugendamt: Keine Notar: ca. 80,00 Euro zzgl. Auslagen
Wo kann ich „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Dreieich erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss · Dietzenbach, Kreisstadt, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Geben nicht miteinander verheiratete Eltern keine Sorgeerklärungen ab, hat die Mutter allein die elterliche Sorge (§ 1626a BGB). Gemeinsame Sorge entsteht sonst nur, wenn die Eltern einander heiraten oder das Familiengericht sie auf Antrag überträgt, soweit die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Ja. Die Urkundsperson beim Jugendamt ist zur Beurkundung von Sorgeerklärungen befugt (§ 59 SGB VIII), und diese Beurkundung ist kostenfrei (§ 64 SGB X). Beim Notar fallen dagegen Notargebühren an — die öffentliche Beurkundung selbst ist in beiden Fällen Pflicht (§ 1626d BGB).
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Ja, die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden (§ 1626b BGB). Sie darf allerdings nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen — sonst ist sie unwirksam.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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