Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Dietzenbach: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Dietzenbach
Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss · Dietzenbach
Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Kreisstadt
06074 8180-2365
Unterhaltsvorschuss@kreis-offenbach.de
Gebühren (amtlich)
Jugendamt: Keine Notar: ca. 80,00 Euro zzgl. Auslagen
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass der Eltern • Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Voraussetzungen
• Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet • Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen • Die Eltern müssen persönlich erscheinen • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit. Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
So läuft es ab
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin in dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen. • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wir Ihnen dann vorgelesen und von beiden Elternteilen unterschrieben. • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.
Gut zu wissen
Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben. Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären.
Wie stehen die Gebühren in Dietzenbach im Vergleich?
| Dietzenbach | 80,00 € |
| Hessen | 80,00 € |
| Deutschland (2.140 Städte) | 30,00 € – 80,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Dietzenbach?
Wo kann ich „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Dietzenbach erledigen?
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Weitere Behördengänge in Dietzenbach:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.