Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Grundsicherung im Alter beantragen in Delbrück: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grundsicherung im Alter beantragen erledigen Sie in Delbrück bei: Aufgaben nach SGB XII · Delbrück.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Delbrück

Aufgaben nach SGB XII · Delbrück

Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück

Mo-Mi 8:30-12:30, 14:00-16:30 · Do 8:30-12:30, 14:00-18:00 · Fr 8:30-12:30 (lt. OpenStreetMap)

05250 / 996-0

Benötigte Unterlagen

• Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.

Voraussetzungen

• Sie • erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe und • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule. • Ausflüge: • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen. • Persönlicher Schulbedarf • Sofern Sie nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besuchen, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen. • Schülerbeförderung • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden. • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung. • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule. • außerschulische Lernförderung • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, sind diese vorrangig wahrzunehmen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal. • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten. • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung • Sie besuchen eine Schule. • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel mit einer Schule) vereinbart. • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird für Personen gewährt die • entweder zwischen 18 und 65 Jahren und voll erwerbsgemindert (im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung) • oder über 65 Jahre alt sind.

Gut zu wissen

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Für eintägige Ausflüge von Schulen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. • Für mehrtägige Ausflüge sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Delbrück erledigen?
Zuständig ist: Aufgaben nach SGB XII · Delbrück, Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Anspruch nach § 41 SGB XII haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die Regelaltersgrenze erreicht haben — je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Ebenfalls berechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
In der Regel nein. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern gehen nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Es wird gesetzlich vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in der Praxis das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt. Sie können den Antrag nach § 109a SGB VI auch beim Rentenversicherungsträger stellen, der ihn an den zuständigen Träger weiterleitet. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Monat erfüllt werden; bewilligt wird in der Regel für zwölf Kalendermonate (§ 44 SGB XII).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns