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Wohnsitz anmelden / ummelden in Delbrück: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Delbrück bei: Bürgerbüro · Delbrück. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Delbrück

Bürgerbüro · Delbrück

Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück

Mo-Mi 8:30-12:30, 14:00-16:30 · Do 8:30-12:30, 14:00-18:00 · Fr 8:30-12:30 (lt. OpenStreetMap)

05250 / 996-190

buergerbuero@delbrueck.de

Stadt Delbrück

Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück

Mo-Mi 8:30-12:30, 14:00-16:30 · Do 8:30-12:30, 14:00-18:00 · Fr 8:30-12:30 (lt. OpenStreetMap)

05250 996190

buergerbuero@delbrueck.de

Gebühren (amtlich)

keine Die Anmeldung / Ummeldung ist gebührenfrei. Die Änderung des KFZ-Scheins kostet 10,80 € pro Schein.

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

So läuft es ab

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. Nach Übermittlung der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung gestellt. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht. Wenn Sie sich für einen Vor-Ort-Termin entscheiden, kommen Sie während der Öffnungszeiten mit den erforderlichen Unterlagen vorbei. Sie erhalten eine Anmelde- bzw. Ummeldebestätigung. Dann wird die Adresse in Ihren vorgelegten Dokumenten abgeändert. Eine Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nur noch in bestimmten Fällen erforderlich: • Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich weiterhin abmelden, da es das sogenannte Rückmeldeverfahren mit ausländischen Behörden nicht gibt. Diese Abmeldung kann hier frühenstens 7 Tage im Voraus vorgenommen werden. • Auch Nebenwohnsitze müssen weiterhin abgemeldet werden.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Delbrück?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): keine Die Anmeldung / Ummeldung ist gebührenfrei. Die Änderung des KFZ-Scheins kostet 10,80 € pro Schein.
Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Delbrück erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Delbrück, Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Delbrück online?
Für Delbrück ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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