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Bildung und Teilhabe beantragen in Delbrück: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Delbrück bei: Aufgaben nach SGB XII · Delbrück.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Delbrück

Aufgaben nach SGB XII · Delbrück

Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück

Mo-Mi 8:30-12:30, 14:00-16:30 · Do 8:30-12:30, 14:00-18:00 · Fr 8:30-12:30 (lt. OpenStreetMap)

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Benötigte Unterlagen

• Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.

Voraussetzungen

• Sie • erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe und • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule. • Ausflüge: • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen. • Persönlicher Schulbedarf • Sofern Sie nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besuchen, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen. • Schülerbeförderung • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden. • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung. • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule. • außerschulische Lernförderung • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, sind diese vorrangig wahrzunehmen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal. • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten. • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung • Sie besuchen eine Schule. • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel mit einer Schule) vereinbart. • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird für Personen gewährt die • entweder zwischen 18 und 65 Jahren und voll erwerbsgemindert (im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung) • oder über 65 Jahre alt sind.

Gut zu wissen

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Für eintägige Ausflüge von Schulen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. • Für mehrtägige Ausflüge sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Delbrück erledigen?
Zuständig ist: Aufgaben nach SGB XII · Delbrück, Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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