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Sterbeurkunde beantragen in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Darmstadt bei: Standesamt · Darmstadt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Darmstadt

Standesamt · Darmstadt

Marktplatz 8, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

standesamt@darmstadt.de

Gebühren (amtlich)

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Es entstehen folgende Kosten beim Standesamt: • 12,00 EUR für die 1. Urkunde, 6,00 EUR für jede weitere gleichartige Urkunde • Urkunden für die Sozialversicherung sind gebührenfrei (z. B. für Rentenzwecke) Bestattungswesen • 31,00 EUR für Internationale Leichenpässe Gesetzliche Grundlagen für die Gebühren des Standesamtes Personenstandsgesetz (PStG), Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) und Hessisches Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom 13. November 2008 (Beschluss vom 19. November 2008) (siehe auch Formularbox)

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: • Personalausweis oder Reisepass • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • bei Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und • den eigenen Ausweis • für andere Personen, wie nähere Verwandte: • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel • Erbschein • Grundbuchauszug Für die Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt benötigt der Bestatter die nachfolgend aufgeführten Papiere der/des Verstorbenen: • Es ist immer der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein vorzulegen. • Sofern die Person in einem Krankenhaus (oder ähnliche Einrichtung) verstorben ist, muss immer zusätzlich die dort ausgestellte Sterbefallanzeige vorgelegt werden. • Ist die Person z.B. zu Hause verstorben, so wird die Sterbefallanzeige in der Regel vom Bestatter ausgefüllt. Je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person werden weitere Dokumente benötigt, z. B.: • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung • Geburtsurkunde vom Geburtsstandesamt • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Heiratsurkunde, wenn die Urkunden vor dem 01.01.2009 ausgestellt wurden oder eine nach dem 01.01.2009 ausgestellte Eheurkunde • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk • Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehepartners Fremdsprachige Dokumente sind grundsätzlich mit einer amtlichen deutschen Übersetzung vorzulegen. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall zu den notwendigen Unterlagen von uns oder Ihrem Bestatter beraten. Urkunden können nachträglich online bestellt werden. Bitte Beachten Sie hierzu den Hinweis .

So läuft es ab

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Persönliche Beantragung: • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen. Beantragung per Post, Fax oder E-Mail: • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail. • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und –ort • Sterbedatum und –ort • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt) • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

• für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Gut zu wissen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen. Sie haben einen nahe stehenden Menschen verloren? Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, wenn der Sterbeort in der Gemarkung Darmstadt liegt. Hierunter fällt z.B. auch die Ausstellung von Internationalen Leichenpässen für die Überführung ins Ausland. Bestattungswesen Die Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten zur Sterbefallbeurkundung werden in der Regel durch Ihren Bestatter betreut.

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Darmstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Es entstehen folgende Kosten beim Standesamt: • 12,00 EUR für die 1. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Darmstadt erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Darmstadt, Marktplatz 8, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Darmstadt online?
Für Darmstadt ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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