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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Darmstadt bei: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde · Darmstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 41,30 € / 67,00 € / 25,30 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Darmstadt

Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde · Darmstadt

Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

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Gebühren (amtlich)

Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen. • Bei Diebstahl und Vorlage einer in Deutschland erstatteten Strafanzeige 41,30 €, ansonsten 67,00 € (ein vorläufiger Führerschein wird automatisch erstellt und ist im Preis inbegriffen). • Bei Beantragung der Ausstellung eines Ersatzführerscheins im Rhamen einer Namensänderung /Austrag Sehhilfe 25,30 €

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Benötigte Unterlagen

Bei Namensänderung: • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung, • bisheriger Führerschein • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei). • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde, • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde. • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit: • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei). • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • ggf. aktuelle Meldebescheinigung • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei Bei Beantragung der Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust/Diebstahl) Bei Beantragung der Ausstellung eines Ersatzführerscheins (Namensänderung /Austrag Sehhilfe) • Antragsformular (siehe rechts im Kästchen) • Antragsformular (siehe rechts im Kästchen) • gültigen Personalausweis oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich den Aufenthaltstitel bzw. die Fiktionsbescheinigung) Alternativ: Geburtsurkunde/Eheurkunde • gültigen Personalausweis oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel bzw. die Fiktionsbescheinigung) • aktuelles biometrisches Lichtbild • aktuelles biometrisches Lichtbild • Verlusterklärung (siehe Seite 4 des Antrages) ggf. ist zusätzlich eine Eidesstattliche Versicherung erforderlich. Dies wird bei Antragstellung geprüft. • aktuellen Führerschein • Falls vorhanden: die Strafanzeige der Polizeibehörde! Die Anzeige ist im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorzulegen und muss die Angabe der gestohlenen Gegenstände enthalten. Die Vorlage einer ausländischen Diebstahlsanzeige entbindet nicht von der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Diese wird von der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort gefertigt. • Nachweis Namensänderung (Eheurkunde o. ä.) in Kopie bzw.

Voraussetzungen

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wann bekommt man einen Ersatzführerschein? • Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins (mit Zustellung per Direktversand). • Bei Namensänderung und/oder Austrag einer Sehhilfe. Ich habe meinen ausländischen Führerschein verloren, was nun? Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Darmstadt ist: • und der Führerschein im alten Format (Papier) vorgelegen hat dann muss von der Ausländischen Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift angefordert werden. • falls schon ein Karten-Führerschein vorgelegen hat, können die Daten in den meisten Fällen online abgerufen werden. • Der neue Führerschein wird in jedem Fall bei uns ausgestellt. Wichtig: über den Verlust des ausländischen Führerscheins muss eine eidesstattliche Verlusterklärung bei einem Notar abgegeben werden. Diese ist bei Antragstellung vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.

So läuft es ab

• Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen. • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.

Gut zu wissen

Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust

Wie stehen die Gebühren in Darmstadt im Vergleich?

Darmstadt41,30 € / 67,00 € / 25,30 €
Hessen10,00 € – 67,00 €
Deutschland (7.704 Städte)1,00 € – 72,10 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Darmstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Darmstadt erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde · Darmstadt, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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