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Sterbeurkunde beantragen in Chemnitz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Chemnitz bei: Standesamt · Chemnitz — Gebühr laut amtlicher Angabe: 4,33 € / 7,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Chemnitz

Standesamt · Chemnitz

Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz

"nur nach Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

0371 115

standesamt@stadt-chemnitz.de

Gebühren (amtlich)

• Urkunde (erstes Exemplar): EUR 15,00 • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je EUR 7,00 • bei Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: keine Zuzüglich Kosten für Versand der Unterlagen: • Einschreiben Einwurf: 4,33 Euro • Einschreiben im internationalen Versand: 7,00 Euro Zahlungsmöglichkeiten: • Beantragung schriftlich per Post oder E-Mail: Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides • Beantragung online über das offizielle Landesportal des Freistaates Sachsen "Amt24": PayPal, Kreditkarte Bitte beachten Sie : Die Stadt Chemnitz arbeitet nicht mit kommerziellen Anbietern wie „standesamt.com“ oder "antrag24.de" zusammenarbeitet. Bei diesen Seiten handelt es sich um privat betriebene Internetseiten, die in keinerlei Beziehung zum Standesamt Chemnitz stehen. Sofern Sie eine Zahlungsaufforderung von dort erhalten haben, betrifft dies ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber der jeweiligen Internetseite. Ein Antrag über diese Plattformen wird als schriftlicher Antrag bearbeitet.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • bei Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin: eigener Ausweis, schriftliche Vollmacht und Ausweis der berechtigten Person (Original oder beglaubigte Kopie) • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Chemnitz — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung. Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte: • der letzte Ehepartner oder die letzte Ehepartnerin • der letzte Lebenspartner oder die letzte Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person • Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

So läuft es ab

Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen. • Sie benötigen ihren Reisepass oder Personalausweis. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor. Beantragung per Post oder Telefax • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Sterbedatum und -ort • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid. Urkunde für die Bestattung Für die Bestattung bedarf es keiner gesonderten Sterbeurkunde. Vor einer Beisetzung ist dem Friedhofsträger die Sterbeurkunde im Original vorzulegen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen. Die Beantragung ist nur online, schriftlich per Post oder E-Mail möglich Als Onlineantrag zählt ausschließlich die Antragstellung über das offizielle Landesportal des Freistaates Sachsen "Amt24". Per E-Mail gestellte oder von kommerziellen Anbietern übermittelte Anträge werden als schriftlicher Antrag bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Bei einer Antragstellung online über das offizielle Landesportal des Freistaates Sachsen "Amt24" verkürzt sich die Bearbeitungsdauer in der Regel auf ca. 2 Wochen.

Gut zu wissen

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.

Wie stehen die Gebühren in Chemnitz im Vergleich?

Chemnitz4,33 € / 7,00 €
Sachsen4,33 € – 7,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Chemnitz?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Urkunde (erstes Exemplar): EUR 15,00 • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je EUR 7,00 • bei Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: keine Zuzüglich Kosten für Versand der Unterlagen: • Einschreiben Einwurf: 4,33 Euro • … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Chemnitz erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Chemnitz, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Chemnitz online?
Für Chemnitz ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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