Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Chemnitz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Chemnitz
Gewerbe · Chemnitz
Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz
0371 488 3231
gewerbe@stadt-chemnitz.de
Gebühren (amtlich)
Die Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides • bei Abholung auch Barzahlung
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• ausgefülltes Antragsformular • Kopie des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweisdokumentes • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes • Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung • Dokumente, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen (Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882b Zivilprozessordnung (ZPO), Vorlage von Vermögensauskunft nach §§ 802a ZPO ff., Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt worden ist), • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherung Hinweis: Vor Erteilung der Erlaubnis holt die zuständige Stelle mindestens eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, einen unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Stellungnahme der Polizei sowie eine Stellungnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz ein. Juristische Personen: • Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. • Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere). • Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Personengesellschaften: • Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. • Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. • Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Formulare & Anträge (amtlich)
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Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller: • nicht die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, • in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, • nicht durch eine bei der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen besitzt, oder • den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung nicht erbringt.
So läuft es ab
• Sie können den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a GewO persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen. • Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Der Vordruck ist - je nach Angebot der Behörde - auch über Amt24 abrufbar (siehe –> Onlineantrag sowie Formulare und weitere Angebote).
Fristen
Weitere erforderliche Unterlagen: • Strafbefehl/ Urteil (Kopie beglaubigt) Nur erforderlich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzen 5 Jahre vorliegt oder ein Strafbefehl erlassen wurde. • Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller/ Anzeigende nicht Angehöriger eines EU-Landes ist • Eidesstattliche Versicherung (Original) Wenn eines der erforderlichen Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt wird, so ist das Dokument jeweils durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen. • Übersetzung (Kopie beglaubigt) Wurden die erforderlichen Dokumente nicht in deutscher Sprache abgefasst, so sind diese zusätzlich in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. • Auszug aus dem Handels-/ Genossenschaftsregister (Original) Nur bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften; bei einer GmbH & Co.
Gut zu wissen
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO). Die Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus, also eine Beaufsichtigung oder Kontrolle. Die Obhut muss: • muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. • in menschlicher Tätigkeit bestehen. Eine bloße Überwachung, Beobachtungs- oder Ermittlungstätigkeit – wie etwa durch Detekteien – oder eine reine Raumüberlassung, zum Beispiel in Form eines Schließfachs, stellt keine erlaubnispflichtige Bewachung dar. Hinweis : Als Bewachungsunternehmer dürfen Sie mit Bewachungsaufgaben sowie mit der Leitung eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung nur zuverlässige Personen beschäftigen, die über die für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind beziehungsweise eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt haben. Das für Sie tätige Wach- und Leitungspersonal müssen Sie über das Bewacherregister vor Beginn ihrer Tätigkeit anmelden. Einheitlicher Ansprechpartner Das Gewerbe fällt nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren können deswegen nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Häufige Fragen
Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Chemnitz?
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Chemnitz erledigen?
Geht „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Chemnitz online?
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Weitere Behördengänge in Chemnitz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.