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Sterbeurkunde beantragen in Burgwedel: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Burgwedel bei: Team Standesamt · Burgwedel. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Burgwedel

Team Standesamt · Burgwedel

Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel

05139 8973-0

Standesamt@Burgwedel.de

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Benötigte Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Burgwedel — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als: • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind) • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

So läuft es ab

• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus. • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Gut zu wissen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig. Allgemeine Informationen Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles Rahmen und Verlauf Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Zuständig für die Beurkundung ist immer das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist. Der Sterbefall wird in der Regel von dem von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen angezeigt. Mitzubringen • Ärztliche Todesbescheinigung • Geburtsurkunde • Nachweis über die letzte Ehe (bei verheirateten Verstorbenen), z.B. Heirats- oder Eheurkunde, Familienbuchabschrift • Nachweis über die Auflösung der Ehe (bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen), z.B. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Gebühren 20,00 € für die 1. Urkunde 10,00 € für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar ausgestellt wird Gebührenfreie Urkunden: für die Krankenkasse, den Rentenversicherungsträger

Häufige Fragen

Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Burgwedel erledigen?
Zuständig ist: Team Standesamt · Burgwedel, Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Burgwedel online?
Für Burgwedel ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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