Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Waffenschein beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Waffenschein beantragen erledigen Sie in Bremen bei: Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten · Bremen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten · Bremen

Stresemannstraße 48, 28207 Bremen

Mo 08:00-17:00 · Di, Do 07:00-15:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(0421) 361 2144

waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren können unterschiedlich sein und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis (Waffenschein), wenn Sie eine Waffe zugriffsbereit bei sich tragen wollen, außerhalb • der eigenen Wohnung, • der eigenen Geschäftsräume, • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten) oder • einer Schießstätte. Ausnahmen gelten in den in § 12 Abs. 3 WaffG benannten Fällen (zum Beispiel nicht schuss- und nicht zugriffsbereiter Transport von Waffen auf dem Weg zur Jagd oder zur Schießsportstätte und zurück). Wollen Sie lediglich Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit führen, benötigen Sie hierfür nur einen kleinen Waffenschein, dessen Erteilung an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Wenn Sie die Waffe bei sich führen, müssen Sie den Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens 3 Jahre. Sie können den Waffenschein zweimal um höchstens 3 Jahre verlängern lassen. Der Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben. Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den Waffenschein nicht umschreiben lassen. Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Voraussetzungen

• Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.   • Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe haben (zum Beispiel Jagdschein oder Waffenbesitzkarte) beziehungsweise Ihr Arbeitgeber, wenn Sie die Waffe als Mitarbeiter:in eines Bewachungsunternehmens führen wollen.   • Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen (Bedürfnis). Um Waffen in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, müssen Sie gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund angeben. Als glaubhafter Grund wird in der Regel anerkannt, wenn • Ihr Leben in hohem Maße gefährdet ist. • Sie Mitarbeiter:in eines Bewachungsunternehmens sind. • Sie andere Gründe glaubhaft darlegen können, weshalb Sie Waffen in der Öffentlichkeit führen wollen.   • Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen. Als waffenrechtlich zuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, • wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind und in den letzten 10 Jahren kein Mitglied einer verbotenen Organisation waren beziehungsweise diese unterstützt haben. • wenn nicht angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind. • wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren. • wenn Sie nicht wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben. • Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen. Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn • Sie geschäftsunfähig sind. • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind. • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie …

So läuft es ab

Sie müssen den Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Waffenbehörde stellt Ihnen den Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Online Beantragung • Nutzen Sie den Online-Dienst. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“ – Online Service“. • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. • Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Dienst direkt hinterlegen. • Wenn Sie die vollständigen Online-Funktionen des Dienstes nutzen möchten, müssen Sie sich mit Ihrem Bund-ID Nutzerkonto anmelden. • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto haben, können Sie sich auf der Anmeldeseite registrieren. • Ohne die Anmeldung mit der Bund-ID ist für die weitere Bearbeitung des Antrags ein persönlicher Termin in der Waffenbehörde zur Prüfung Ihrer persönlichen Daten nötig. • Nach der Prüfung des Antrags bekommen Sie die waffenrechtliche Erlaubnis und die Rechnung per Post zugeschickt.  Beantragung in Papierform • Den Antrag zum Ausdrucken können Sie per E- Mail unter waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de anfordern oder erhalten Sie vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform. • Füllen Sie den Antrag aus. • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu. • Senden Sie alles per Post zu oder geben Sie die Unterlagen vor Ort nach vorheriger Terminabsprache ab. Der ausgefüllte Antrag sollte bei der zuständigen Stelle abgegeben werden. • Sie erhalten den Bescheid per Post.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.

Häufige Fragen

Was kostet „Waffenschein beantragen“ in Bremen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren können unterschiedlich sein und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Waffenschein beantragen“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten · Bremen, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Waffenschein beantragen“ in Bremen online?
Für Bremen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Worin unterscheidet sich der Waffenschein vom Kleinen Waffenschein?
Der echte Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit, der Kleine Waffenschein nur das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§ 10 Abs. 4 WaffG). Beim echten Waffenschein müssen Sie zusätzlich Sachkunde, ein Bedürfnis und eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nachweisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 WaffG) – beim Kleinen Waffenschein entfallen diese drei Nachweise (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG).
Wann erkennt die Behörde ein Bedürfnis zum Führen an?
Nach § 8 WaffG müssen besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen glaubhaft gemacht werden – das Gesetz nennt unter anderem Jäger, Sportschützen, Waffensammler, gefährdete Personen und Bewachungsunternehmer. Gefährdete Personen müssen nach § 19 Abs. 1 WaffG glaubhaft machen, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass die Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Für das Führen müssen diese Voraussetzungen zusätzlich auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen (§ 19 Abs. 2 WaffG). Diese Hürde ist in der Praxis sehr hoch.
Wie lange ist ein Waffenschein gültig?
Die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden (§ 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG). Unabhängig davon muss die Behörde Zuverlässigkeit und persönliche Eignung aller Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von drei Jahren, erneut prüfen (§ 4 Abs. 3 WaffG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns