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Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Bremen bei: Bürgeramt · Bremen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,30 € / 34,14 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Bürgeramt · Bremen

Stresemannstraße 48, 28207 Bremen

Mo 08:00-17:00 · Di, Do 07:00-15:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(0421) 115

Fahrerlaubnisse · Bremen

Stresemannstraße 48, 28207 Bremen

Mo 08:00-17:00 · Di, Do 07:00-15:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(0421) 361-88669, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115

fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

Gebühren (amtlich)

Bei Expressbestellung: 25,30 Euro zzgl. Expressgebühr 34,14 Euro

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.

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Benötigte Unterlagen

Wenn Ihr alter Papierführerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Kartenführerschein beantragen. Auch ältere Kartenführerscheine müssen umgetauscht werden.   Wenn in Ihrem Führerschein kein Ablaufdatum steht, müssen Sie den Führerschein tauschen. Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind: Ihr Geburtsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen: • vor 1953 – Umtausch bis zum 19.01.2033 • 1953 bis 1971 oder später – der Umtausch muss bereits erfolgt sein Umtauschfristen für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind: Das Ausstellungsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen: • 1999 – 2001: Umtausch bis zum 19.01.2026 • 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19.01.2027 • 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19.01.2028 • 2008: Umtausch bis zum 19.01.2029 • 2009: Umtausch bis zum 19.01.2030 • 2010: Umtausch bis zum 19.01.2031 • 2011: Umtausch bis zum 19.01.2032 • 2012 - 18.01.2013: Umtausch bis zum 19.01.2033 Wenn Sie vor 1953 geboren wurden und Ihr Führerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen bis zum 19.01.2033 umtauschen. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind für 15 Jahre gültig. Diese Frist betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.  Beim Tausch des Dokuments sind keine ärztlichen Untersuchungen oder anderen Prüfungen nötig. Die Rechte, die im Führerschein stehen, bleiben auch nach dem Umtausch gültig.

Voraussetzungen

Alte Papier- und Kartenführerscheine werden schrittweise ungültig und durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzt.  Wenn Ihr Führerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

So läuft es ab

Sie können Ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein persönlich vor Ort bei der zuständigen Stelle umtauschen. Persönliche Beantragung vor Ort • Sie müssen online oder telefonisch einen Termin bei der zuständigen Stelle vereinbaren. • Sie müssen persönlich zu dem Termin gehen. • Bringen Sie die benötigten Unterlagen mit. • Ihr alter Führerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen und Ihnen wieder ausgehändigt. • Sie bekommen den neuen Führerschein per Post zugeschickt.

Fristen

• Eine Übersicht über die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter "Weitere Informationen". • Inhaber:innen der alten Klasse 3, die in einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, können beim Umtausch prüfungsfrei auf die Klasse T erweitern. Dies muss bei dem Umtausch beantragt werden.   • Inhaber:innen der alten Klasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E. Die Erweiterung erfolgt ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. • Bei Fahrerlaubissen für LKW der alten Klassen 3 und 2 muss diese mit Vollendung des 50. Lebensjahres unter Nachweis der Kraftfahreignung umgestellt sein, um diese Berechtigung unterbrechungsfrei zu erhalten.

Gut zu wissen

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Wie stehen die Gebühren in Bremen im Vergleich?

Bremen25,30 € / 34,14 €
Bremen25,30 € – 34,14 €
Deutschland (9.314 Städte)1,00 € – 55,05 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Bremen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Bei Expressbestellung: 25,30 Euro zzgl. Expressgebühr 34,14 Euro
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt · Bremen, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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