Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.
Zuständige Stelle in Bremen
Bürgeramt · Bremen
Stresemannstraße 48, 28207 Bremen
Mo 08:00-17:00 · Di, Do 07:00-15:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
(0421) 115
Fahrerlaubnisse · Bremen
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fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Gebühren (amtlich)
Bei Expressbestellung: 25,30 Euro zzgl. Expressgebühr 34,14 Euro
Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!
Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.
Frist jetzt prüfenBenötigte Unterlagen
Wenn Ihr alter Papierführerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Kartenführerschein beantragen. Auch ältere Kartenführerscheine müssen umgetauscht werden. Wenn in Ihrem Führerschein kein Ablaufdatum steht, müssen Sie den Führerschein tauschen. Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind: Ihr Geburtsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen: • vor 1953 – Umtausch bis zum 19.01.2033 • 1953 bis 1971 oder später – der Umtausch muss bereits erfolgt sein Umtauschfristen für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind: Das Ausstellungsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen: • 1999 – 2001: Umtausch bis zum 19.01.2026 • 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19.01.2027 • 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19.01.2028 • 2008: Umtausch bis zum 19.01.2029 • 2009: Umtausch bis zum 19.01.2030 • 2010: Umtausch bis zum 19.01.2031 • 2011: Umtausch bis zum 19.01.2032 • 2012 - 18.01.2013: Umtausch bis zum 19.01.2033 Wenn Sie vor 1953 geboren wurden und Ihr Führerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen bis zum 19.01.2033 umtauschen. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind für 15 Jahre gültig. Diese Frist betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Beim Tausch des Dokuments sind keine ärztlichen Untersuchungen oder anderen Prüfungen nötig. Die Rechte, die im Führerschein stehen, bleiben auch nach dem Umtausch gültig.
Voraussetzungen
Alte Papier- und Kartenführerscheine werden schrittweise ungültig und durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzt. Wenn Ihr Führerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
So läuft es ab
Sie können Ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein persönlich vor Ort bei der zuständigen Stelle umtauschen. Persönliche Beantragung vor Ort • Sie müssen online oder telefonisch einen Termin bei der zuständigen Stelle vereinbaren. • Sie müssen persönlich zu dem Termin gehen. • Bringen Sie die benötigten Unterlagen mit. • Ihr alter Führerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen und Ihnen wieder ausgehändigt. • Sie bekommen den neuen Führerschein per Post zugeschickt.
Fristen
• Eine Übersicht über die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter "Weitere Informationen". • Inhaber:innen der alten Klasse 3, die in einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, können beim Umtausch prüfungsfrei auf die Klasse T erweitern. Dies muss bei dem Umtausch beantragt werden. • Inhaber:innen der alten Klasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E. Die Erweiterung erfolgt ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. • Bei Fahrerlaubissen für LKW der alten Klassen 3 und 2 muss diese mit Vollendung des 50. Lebensjahres unter Nachweis der Kraftfahreignung umgestellt sein, um diese Berechtigung unterbrechungsfrei zu erhalten.
Gut zu wissen
Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wie stehen die Gebühren in Bremen im Vergleich?
| Bremen | 25,30 € / 34,14 € |
| Bremen | 25,30 € – 34,14 € |
| Deutschland (9.314 Städte) | 1,00 € – 55,05 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner
Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?
Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Bremen?
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Bremen erledigen?
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Weitere Behördengänge in Bremen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.