Fischereischein beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.
Zuständige Stelle in Bremen
Bürgeramt · Bremen
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BürgerServiceCenter-Stresemannstraße · Bremen
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Wenn Sie in Bremen den Fischfang ausüben möchten (als Angler:in oder Berufsfischer:in), müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein berechtigt zum Fischen: • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze • in der Kleinen Weser • in der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke • in dem tideabhängigen Teil der Geeste (ausgenommen Naturschutz- und Fischschongebiete) • in allen anderen Gewässern in Bremen/Bremerhaven und in anderen Bundesländern in Verbindung mit einem Fischereierlaubnisschein des Gewässereigentümers bzw. Gewässerpächters (gilt nicht für Fischereischeine, die über die Übergangsregelung des § 42 Abs. 3 BremFiG erworben wurden) Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist: • eine erfolgreich abgelegte Fischereischeinprüfung • oder wenn Sie als Berufsfischer:in ausgebildet sind. Es gibt Ausnahmen, bei denen ein Fischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt wird. Ein Fischereischein kann ohne Fischereiprüfung erteilt werden an: • Personen, die mindestens 5 Jahre als Küstenfischer tätig waren. • Fischwirte und Personen, die hierzu ausgebildet werden. • Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind. • Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen eines Landes und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes, einer Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind. Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Bremen anerkannt. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer müssen nach einem Umzug nach Bremen (Wechsel des Hauptwohnsitzes) nicht umgeschrieben werden. Auf Wunsch können sie aber umgeschrieben werden. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können noch keinen eigenen Fischereischein bekommen. Sie dürfen aber angeln, wenn sie von einer Person mit Fischereischein beaufsichtigt werden.
Voraussetzungen
Wenn Sie in Bremen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
So läuft es ab
Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein in einem der drei BürgerServiceCenter beantragen. Berufsfischer:innen wenden sich bitte an die Oberste Fischereibehörde in Bremen – den Senator für Wissenschaft und Häfen. Persönliche Beantragung vor Ort: • Sie müssen einen Termin vereinbaren. Termine können Sie online über diese Seite oder telefonisch unter der Nummer (0421) 361-88665 vereinbaren. • Sie stellen persönlich vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins. Sie können sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen. • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass). • sowie ein aktuelles Passfoto (ab dem 16. Lebensjahr). • sowie das Fischereischein-Prüfungszeugnis (oder Zeugnis als Fischwirt:in bzw. Fischereipatent). • Minderjährige (ab 14 Jahren) können den Fischereischein auch ohne Anwesenheit der Eltern beantragen, sie benötigen nur zwingend einen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis. Eine Geburtsurkunde wird nicht akzeptiert, da explizit ein Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. • Es findet eine Prüfung der Unterlagen statt. • Nach Bezahlung der Verwaltungsgebühr wird der Fischereischein sofort ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen.
Gut zu wissen
Fischereischein beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Bremen erledigen?
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Weitere Behördengänge in Bremen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Fischereischein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.