Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.
Zuständige Stelle in Bremen
Gewerbeangelegenheiten - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation · Bremen
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Die gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete sind. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a. • die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung, • der Veranstaltungsdienst, • die Fluggastkontrolle, • die Durchführung von Geld und Werttransporten, • der Personenschutz oder • die Bewachung von Industrie und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken. Dabei geht es ausschließlich um aktive Überwachungstätigkeiten durch Personen vor Ort. Bewachungsunternehmer und damit erlaubnispflichtig kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis für jeden Gesellschafter erforderlich. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Sie dürfen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen (Wachpersonen) beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind. Für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten (z. B. der Bewachung von Asyl-Aufnahmeeinrichtungen und der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen, jeweils in leitender Funktion) ist statt des Nachweises der vorgenannten Unterrichtung der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Formulare & Anträge (amtlich)
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Voraussetzungen
Damit Sie die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung erteilt bekommen, müssen Sie • die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, • in geordneten Vermögensverhältnissen leben, • Ihre persönliche Sachkunde und die Sachkunde der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen Person durch eine vor der Industrie und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen und • den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung erbringen.
So läuft es ab
• Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis. • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalausweis). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen einreichen.
Gut zu wissen
Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Bremen erledigen?
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Weitere Behördengänge in Bremen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.