Wohnsitz abmelden in Bottrop: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Bottrop
Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop
Kirchhellener Ring 84-86, 46244 Bottrop
02041 704011
buergerbuero@bottrop.de
Bürgerservice · Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop
02041 7030
buergerbuero@bottrop.de
Gebühren (amtlich)
keine Gebühren für die Abmeldung des Wohnsitzes werden nicht erhoben.
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
So läuft es ab
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen, Ihre Nebenwohnung aufgeben oder kein fester Wohnsitz mehr besteht. Zuständig für Ihre Abmeldung ist die Meldebehörde der Gemeinde, in der Sie bisher mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes kann auch bei der für diesen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde erfolgen. Die Abmeldung Ihrer Wohnung muss innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Verlassen der Wohnung gegenüber der Meldebehörde angezeigt werden. Die Abmeldung im Melderegister erfolgt dann zum tatsächlichen Auszugsdatum. Bei Familienangehörigen reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen für die Abmeldung im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen persönlich vorspricht. Eine Abmeldung des Wohnsitzes durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Die bevollmächtigte Person muss neben der erteilten Vollmacht (s.
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.