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Eheschließung anmelden in Bottrop: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Bottrop bei: Bürgerbüro · Bottrop.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bottrop

Bürgerbüro · Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

02041 7030

buergerbuero@bottrop.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer. • Anmeldung der Eheschließung: 59,- € (beide Verlobte deutsch) 98,- € (bei Auslandsbeteiligung) • Sondergebühren: Hochzeit freitagnachmittags und samstags: 66,- € Hochzeit außerhalb des Standesamtes: 110,- € • Reservierung eines Trautermins: 5,- € • Stammbuch: ab 20,- € • Eheurkunde / Eheregister: 14,- €, jede weitere 7,- € • Eidesstattliche Versicherung für Dolmetscher: 21,- € • Übersetzungshilfe: 14,- € Die EU-Apostillenverordnung sieht die Einführung von Übersetzungshilfen für einsprachige Personenstandsurkunden aus der EU vor. Diese Übersetzungshilfen können beim Standesamt im Zusammenhang mit der Urkundenanforderung beantragt werden und gelten als Ersatz für eine von einem Dolmetscher gefertigte Übersetzung. Bitte geben Sie an, in welcher der zur Verfügung stehenden Sprachen die Übersetzungshilfe ausgestellt werden soll. Barzahlung und EC-Kartenzahlung möglich!

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Benötigte Unterlagen

• Ausländische Heirats- oder Eheurkunde, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis • Beglaubigte Abschriften der Geburtenregister von den Standesämtern der Geburtsorte • Bei Geburt der Ehegatten in Deutschland • Geburtsurkunden mit Beglaubigungen durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung • Bei Geburt der Ehegatten im Ausland • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis • Nachweis über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war. Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen. Zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile - vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist („Rechtskraftvermerk“). • Gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war. • Weitere Unterlagen • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

Voraussetzungen

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können den Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung stellen. Die Ehe muss nach den Formerfordernissen geschlossen sein, die in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, gelten. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört. Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig. Sie sind verlobt und möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch! Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige Informationen zur Eheschließung geben: Anmeldung der Eheschließung: Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt, in dem Ort, in dem Sie beide mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Bei getrennten Wohnsitzen haben Sie die Wahl zwischen den Standesämtern. Sollten Sie beide nicht in Bottrop wohnen und trotzdem hier heiraten wollen, melden Sie bitte Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass die Hochzeit in Bottrop stattfinden soll.

So läuft es ab

Bei einer persönlichen Beantragung vor Ort sind folgende Schritte erforderlich: • Mindestens einer der Ehegatten, die/der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erscheint persönlich im Standesamt und bringt alle erforderlichen Unterlagen mit. • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist. • Liegen alle Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen. • Bei Bedarf stellt das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

Gut zu wissen

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Bottrop?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer. • Anmeldung der Eheschließung: 59,- € (beide Verlobte deutsch) 98,- € (bei Auslandsbeteiligung) • Sondergebühren: Hochzeit freitagnachmittags und samstags: 66,- € Hochzeit außerhalb des … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Bottrop erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Bottrop, Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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