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Nebenwohnsitz anmelden in Bottrop: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Bottrop bei: Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bottrop

Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop

Kirchhellener Ring 84-86, 46244 Bottrop

02041 704011

buergerbuero@bottrop.de

Bürgerbüro · Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

02041 7030

buergerbuero@bottrop.de

Bürgerservice · Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

02041 7030

buergerbuero@bottrop.de

Gebühren (amtlich)

Gebühren für die Anmeldung des Wohnsitzes werden nicht erhoben.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen. Die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen persönlich vornehmen. Bei Familien oder Lebenspartnerschaften (Ehegatten, Lebenspartner und deren minderjährige Kinder) mit denselben Zuzugsdaten genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der/die Meldepflichtige sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er/sie jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können. Hierzu gehören beispielsweise auch Auskünfte über weitere Wohnungen und den Status dieser Wohnungen (Haupt- oder Nebenwohnung). Hinweise über Ihre Rechte finden Sie im Merkblatt über die Anmeldung (Downloads / Links). Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf an buergerbuero@bottrop.de versenden. Hinweise für ausländische Mitbürger/innen Die Anmeldung des Wohnsitzes von ausländischen Mitbürger/innen aus Ländern außerhalb der europäischen Union sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen erfolgt unter Vorlage des Nationalpasses im Fachbereich Recht und Ordnung (30). Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.. Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich. Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Bottrop?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühren für die Anmeldung des Wohnsitzes werden nicht erhoben.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Bottrop erledigen?
Zuständig ist: Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop, Kirchhellener Ring 84-86, 46244 Bottrop. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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