Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Jagdschein beantragen in Bottrop: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Bottrop bei: Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop — Gebühr laut amtlicher Angabe: 45,00 € / 60,00 € / 75,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bottrop

Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop

Kirchhellener Ring 84-86, 46244 Bottrop

02041 704011

buergerbuero@bottrop.de

Bürgerbüro · Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

02041 7030

buergerbuero@bottrop.de

Bürgerservice · Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

02041 7030

buergerbuero@bottrop.de

Gebühren (amtlich)

1-Jahres-Jagdschein = 45,00 € 2-Jahres-Jagdschein = 60,00 € 3-Jahres-Jagdschein = 75,00 € Jugendjagdschein = 20,00 € Tagesjagdschein = 20,00 € Mögliche Zahlungsarten: • Barzahlung • EC-Kartenzahlung • Kreditkarte (MasterCard und VISA - nicht jedoch American Express) • ApplePay Hinweis: Bei schriftlicher Beantragung sind die Gebühren im Voraus zu begleichen (s. Antrag)

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Gut zu wissen

Die Ausstellung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen können Sie im Bürgerbüro Bottrop bzw. im Bürgerbüro Kirchhellen als Bottroper Bürgerin bzw. Bürger beantragen, sofern Sie eine Jägerprüfung abgelegt haben. Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten. Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Der Jagdschein wird vor Ort ausgestellt und ausgehändigt. Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden. E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuero@bottrop.de E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellen@bottrop.de

Wie stehen die Gebühren in Bottrop im Vergleich?

Bottrop45,00 € / 60,00 € / 75,00 € / 20,00 €
Nordrhein-Westfalen20,00 € – 75,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Bottrop?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 1-Jahres-Jagdschein = 45,00 € 2-Jahres-Jagdschein = 60,00 € 3-Jahres-Jagdschein = 75,00 € Jugendjagdschein = 20,00 € Tagesjagdschein = 20,00 € Mögliche Zahlungsarten: • Barzahlung • EC-Kartenzahlung • Kreditkarte (MasterCard und VISA - nicht jedoch American … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Bottrop erledigen?
Zuständig ist: Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop, Kirchhellener Ring 84-86, 46244 Bottrop. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns