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Internationalen Führerschein beantragen in Bottrop: Gebühren, Unterlagen & Termin

Internationalen Führerschein beantragen erledigen Sie in Bottrop bei: Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop — Gebühr laut amtlicher Angabe: 16,00 € / 0,80 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bottrop

Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop

Kirchhellener Ring 84-86, 46244 Bottrop

02041 704011

buergerbuero@bottrop.de

Bürgerbüro · Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

02041 7030

buergerbuero@bottrop.de

Bürgerservice · Bottrop

Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop

02041 7030

buergerbuero@bottrop.de

Gebühren (amtlich)

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Barzahlung oder der Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte. • Internationaler Führerschein = 16,00 € • Sofern Sie sich noch innerhalb der Probezeit befinden, so erhöht sich die Gebühr um 0,80 €.

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung • gültiger Führerschein • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Voraussetzungen

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. Hinweis zur Erreichbarkeit: Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termine online buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Für viele Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ zu nutzen. Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. Den gleichnamigen Link finden Sie am Ende dieser Seite. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Erledigung Ihres Anliegens ermöglicht. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen. Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Führerscheinstelle oder die Kfz-Zulassungsstelle per Email unter fuehrerscheinstelle@bottrop.de oder kfz-zulassungsstelle@bottrop.de zu erreichen.

Gut zu wissen

Internationalen Führerschein beantragen

Wie stehen die Gebühren in Bottrop im Vergleich?

Bottrop16,00 € / 0,80 €
Nordrhein-Westfalen0,80 € – 45,20 €
Deutschland (9.223 Städte)0,80 € – 45,20 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Internationalen Führerschein beantragen“ in Bottrop?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Barzahlung oder der Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte. • Internationaler Führerschein = 16,00 € • Sofern Sie sich noch innerhalb der Probezeit befinden, so erhöht sich die Gebühr um 0,80 €.
Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Bottrop erledigen?
Zuständig ist: Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop, Kirchhellener Ring 84-86, 46244 Bottrop. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Das regelt § 25b Abs. 4 FeV: Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 gilt drei Jahre ab Ausstellung, der nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr. Die Gültigkeit darf zudem nie über die des nationalen Führerscheins hinausgehen, dessen Nummer auf dem internationalen Führerschein vermerkt wird. Welches Abkommen Ihr Reiseland anwendet, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle oder der Botschaft des Ziellandes.
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Nein. Gültige deutsche Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anerkannt, und auch in den meisten übrigen europäischen Staaten ist laut Bundesverkehrsministerium kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Länder außerhalb Europas sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des Ziellandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Nach § 25a FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem Führerschein nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Muster besitzen; dem Antrag sind ein Lichtbild nach Passverordnung und der Führerschein beizufügen. Wer noch einen alten Papierführerschein (Muster vor 1999) besitzt, muss diesen daher zunächst in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Der internationale Führerschein ist laut Bundesportal nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher nur in Verbindung mit diesem gültig.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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