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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Bottrop: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Bottrop bei: Gesundheitsamt · Bottrop — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 € / 10,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bottrop

Gesundheitsamt · Bottrop

Gladbecker Str. 66, 46236 Bottrop

02041 703501

amt53@bottrop.de

Amtsärztlicher Begutachtungsdienst, Umwelthygiene · Bottrop

Gladbecker Str. 66, 46236 Bottrop

Gebühren (amtlich)

Bescheinigung über Teilnahme und Aushändigung des Zertifikats komplett: 25,00 € Zweitschrift: 10,00 € Nur mit Online-Zahlfunktion möglich. Eine manuelle Überweisung der Gebühren ist nicht möglich! Bezahlarten online sind: Pay Pal Mastercard Visa Card Giro Pay Sollte keine dieser Bezahlarten zur Verfügung stehen, dann wird auch telefonisch ein Termin vergeben.

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Benötigte Unterlagen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Wer gewerbsmäßig mit der Herstellung, der Behandlung oder in Verkehrbringung von Lebensmitteln beschäftigt ist, benötigt vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit gem. § 43 Infektionsschutzgesetz eine Belehrung. Die Belehrungen finden regelmäßig freitags nachmittags statt. Sollte keine dieser Bezahlarten zur Verfügung stehen, dann wird auch telefonisch ein Termin vergeben. Minderjährige benötigen die Erklärung eines Sorgeberechtigten, weitere Informationen zur Belehrung sind als Download unter "Downloads / Links" abrufbar. Es müssen die entsprechenden Dokumente vorbereitet werden (s. auch unter Details "Unterlagen & Gebühren"). Der/Die Antragsteller*in muss entweder in Bottrop wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers muss in Bottrop sein. Die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz behält unter folgenden Voraussetzungen dauerhaft ihre Gültigkeit: Man muss ab der Erstbelehrung innerhalb von drei Monaten eine Tätigkeit aufgenommen haben und regelmäßig alle 2 Jahre an einer Folgebelehrung durch den Arbeitgeber teilnehmen.

Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Gut zu wissen

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Wie stehen die Gebühren in Bottrop im Vergleich?

Bottrop25,00 € / 10,00 €
Nordrhein-Westfalen3,50 € – 30,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Bottrop?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Bescheinigung über Teilnahme und Aushändigung des Zertifikats komplett: 25,00 € Zweitschrift: 10,00 € Nur mit Online-Zahlfunktion möglich. Eine manuelle Überweisung der Gebühren ist nicht möglich! Bezahlarten online sind: Pay Pal Mastercard Visa Card Giro … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Bottrop erledigen?
Zuständig ist: Gesundheitsamt · Bottrop, Gladbecker Str. 66, 46236 Bottrop. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Bottrop online?
Für Bottrop ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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