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Jagdschein beantragen in Bonn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Bonn bei: Ordnungsangelegenheiten und Fundbüro · Bonn — Gebühr laut amtlicher Angabe: 45,00 € / 60,00 € / 75,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bonn

Ordnungsangelegenheiten und Fundbüro · Bonn

Berliner Platz 2, 53111 Bonn

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 228 770

Gebühren (amtlich)

Jagdschein für 1 Jahr: 45,00 Euro Jagdschein für 2 Jahre: 60,00 Euro Jagdschein für 3 Jahre: 75,00 Euro Falknerjagdschein für 1 Jahr: 25,00 Euro Falknerjagdschein für 2 Jahre: 35,00 Euro Falknerjagdschein für 3 Jahre: 40,00 Euro Jugendjagdschein für 1 Jahr: 25,00 Euro Jugendjagdschein für 2 Jahre: 35,00 Euro Jugendjagdschein für 3 Jahre: 40,00 Euro Jagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 20,00 Euro Gebühr für die Jägerprüfung: 265,00 Euro Zuzüglich Zulassungsgebühr: 35,00 Euro Gesamtkosten: 300,00 Euro Gebühr für ein Ersatzprüfungszeugnis: 40,00 Euro Gebühr für die Ausstellung eines Jagdscheindoppel: 35,00 Euro Nach erfolgter Verlängerung ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid, welcher Ihnen mit dem verlängertem Jagdschein zusammen zugestellt wird.

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Voraussetzungen

Jägerprüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt auf Antrag (online oder postalisch). Jagdschein Der Jagdschein kann beantragt/verlängert werden, wenn • in Deutschland die Jägerprüfung bestanden wurde, • man mindestens 16 Jahre alt und • im Besitz einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung ist, die für den beantragten Zeitraum gilt. Wir behalten uns vor, Ihre Jagdtauglichkeit jederzeit persönlich zu überprüfen. Der Jagdschein kann für die Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2, oder 3 Jagdjahren ausgestellt werden. Die Verlängerung/ Erteilung Ihres Jagdscheins hängt maßgeblich von der Zuverlässigkeitsüberprüfung bei unterschiedlichen Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei, Verfassungsschutz) ab. Wie lange diese Prüfung dauert, kann aufgrund der vielen beteiligten Stellen nicht sicher prognostiziert werden. Die Bearbeitungszeit für die Erteilung/Verlängerung Ihres Jagdscheins ist daher leider nicht vorhersehbar. Jedoch sind Prüfungszeiten von mehr als 2 Monaten keine Seltenheit. Wir melden uns unaufgefordert bei Ihnen, sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist, bitte sehen Sie von eigenständigen Rückfragen ab. Der Jagdschein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

So läuft es ab

Beantragung über das Serviceportal Sie können über das Serviceportal direkt online die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen und über Paypal oder Lastschrift direkt bezahlen. Den Link zu diesen Dienstleistungen finden Sie unter "Formulare und Links". Ebenso können Sie online die erstmalige Ausstellung oder Verlängerung des Jagdscheines beantragen. Den Link zu dieser Dienstleistung finden Sie ebenfalls unter "Formulare und Links". Verlängerung per Post beantragen Sie können das Antragsformular (unter "Formulare und Links") ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und zusammen mit Ihrem Jagdschein sowie der Versicherungsbestätigung Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung an folgende Adresse schicken: Bundesstadt Bonn 33-11 Untere Jagdbehörde z.H. Herr Schultz, Herr Beines 53103 Bonn Die Abgabe des Antrages für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheins über die persönliche Vorsprache ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

Gut zu wissen

Jagdschein erstmalig beantragen

Wie stehen die Gebühren in Bonn im Vergleich?

Bonn45,00 € / 60,00 € / 75,00 € / 25,00 €
Nordrhein-Westfalen20,00 € – 75,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Bonn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Jagdschein für 1 Jahr: 45,00 Euro Jagdschein für 2 Jahre: 60,00 Euro Jagdschein für 3 Jahre: 75,00 Euro Falknerjagdschein für 1 Jahr: 25,00 Euro Falknerjagdschein für 2 Jahre: 35,00 Euro Falknerjagdschein für 3 Jahre: 40,00 Euro Jugendjagdschein für 1 Jahr … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Bonn erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsangelegenheiten und Fundbüro · Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Jagdschein beantragen“ in Bonn online?
Für Bonn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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