Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Bonn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Bonn bei: Dienstleistungszentrum · Bonn — Gebühr laut amtlicher Angabe: 91,90 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bonn

Dienstleistungszentrum · Bonn

Berliner Platz 2, 53111 Bonn

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

0228 776677

buergeramt@bonn.de

Gebühren (amtlich)

91,90 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen. Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: • Bargeld • EC-Karte • Kreditkarte • Ausländische Debitkarte • Apple Pay und Google Pay Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich: • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig. • augenärztliche Untersuchung Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich: • Untersuchung besonderer Anforderungen • Führungszeugnis

Voraussetzungen

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese neu beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen. Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt. Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt: • C • C1 • CE • C1E • D • D1 • DE • D1E Zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es, wenn sich der/die Betroffene durch die Tat, die Gegenstand des Strafverfahrens war, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Dabei bedeutet die Festsetzung einer Sperrfrist nicht, dass der/die Betroffene nach Fristablauf wieder als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 2 des Straßenverkehrsgesetzes anzusehen und automatisch eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen ist. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden, wobei die Fahrerlaubnisbehörde in vollem Umfang zu prüfen hat, ob der/die Betroffene wieder zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ca. 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist, da die anschließenden Ermittlungen wie zum Beispiel Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, gegebenenfalls Einsichtnahme in Bußgeld- oder Strafakten einige Zeit in Anspruch nimmt. Das Ergebnis der Ermittlungen ist entscheidend dafür, ob möglicherweise noch ein Gutachten einer amtlich anerkannten med.-psych. Untersuchungsstelle - kurz MPU - (Eignungsgutachten) oder sonstige Eignungsnachweise wie fachärztliches Gutachten, notwendige Kursteilnahme et cetera zu erbringen sind. Wegen der hohen Arbeitsbelastung kann es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

So läuft es ab

Der Antrag ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Für Ihr Anliegen ist ein Termin erforderlich . Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie im Bereich "Formulare und Links".

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Wie stehen die Gebühren in Bonn im Vergleich?

Bonn91,90 €
Nordrhein-Westfalen6,30 € – 225,00 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bonn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 91,90 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen. Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: • Bargeld • EC-Karte • Kreditkarte • Ausländische Debitkarte • Apple Pay und Google Pay Es fallen keine weiteren Gebühren für … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bonn erledigen?
Zuständig ist: Dienstleistungszentrum · Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns