Baugenehmigung beantragen in Blieskastel: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Blieskastel kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis - Kreis Saarpfalz-Kreis - Untere Bauaufsichtsbehörde · Homburg, Kreisstadt
Am Forum 1, 66424 Homburg, Kreisstadt
+49 6841 104-7152
bauaufsicht@saarpfalz-kreis.de
Gebühren (amtlich)
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle, wenn Sie eine Auskunft über die Höhe der Gebühren zu Ihrem konkreten Bauvorhaben erhalten möchten.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Pflichtunterlagen: • Flurkarte, § 2 BauVorlVO • Beschreibung des Baugrundstücks, § 5 BauVorlVO • Beschreibung der baulichen Anlage, § 5 BauVorlVO • Lageplan, § 3 BauVorlVO • Bauzeichnungen, § 4 BauVorlVO • Bauzahlenberechnungen, § 5 BauVorlVO Je nach Art des Bauvorhabens und Lage des Baugrundstücks können oder müssen weitere Bauvorlagen eingereicht werden. Dies sind zum Beispiel: • Nachweis der baulichen Nutzung (bei Verfahren nach § 30 BauGB) • Beschreibung der Feuerungsanlage (§ 5 BauVorlVO) • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben • Über den Inhalt der Betriebsbeschreibung nach § 5 BauVorlVO hinaus können weitere Angaben zur Art der geplanten Nutzung erforderlich sein, insbesondere zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. • Bautechnische Nachweise gem. § 67 LBO bspw.: • Standsicherheit § 8 BauVorlVO • Brandschutz § 9 BauVorlVO • Wärmeschutz, Schallschutz, Erschütterungsschutz § 9 BauVorlVO • Darstellung der Grundstücksentwässerung § 7 BauVorlVO • Erhebungsbogen nach Hochbaustatistikgesetz zur Erhebung der Baumaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung oder der Zustimmung oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie auf Grund landesrechtlicher Verfahrensvorschriften ausgeführt werden dürfen ( https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet ) Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, wenn Sie eine Auskunft haben wollen, welche Anlagen in Ihrem konkreten Bauvorhaben benötigt werden.
So läuft es ab
• Sie beziehungsweise Ihr Bauvorlageberechtigter oder Ihre Bauvorlageberechtigte reichen einen Antrag auf Genehmigung zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. • Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle Sie zu einer Gebührenvorauszahlung auf. Sie leisten die Zahlung. • Sollten Unterlagen oder Informationen fehlen, fordert die zuständige Behörde diese bei Ihnen nach. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und beteiligt weitere Stellen, deren Anhörung notwendig ist. • Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erhalten Sie die Baugenehmigung. • Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren.
Gut zu wissen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind sowie für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften über die Abstandsflächen, das barrierefreie Bauen sowie den Örtlichen Bauvorschriften. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 68 LBO und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen.
Häufige Fragen
Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Blieskastel?
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Blieskastel erledigen?
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Blieskastel online?
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Weitere Behördengänge in Blieskastel:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Baugenehmigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.