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Sterbeurkunde beantragen in Bingen am Rhein: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Bingen am Rhein bei: Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Amt für öffentliche Ordnung - Standesamt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Bingen am Rhein

Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Amt für öffentliche Ordnung - Standesamt

Basilikastraße 4, 55411 Bingen am Rhein

Mo 08:30-12:00 · 14:00-18:00 · Di-Do 08:30-12:00 · 13:00-15:00 · Fr 08:30-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 6721 184-306

standesamt@bingen.de

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Benötigte Unterlagen

• für nahe Verwandte: • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • Ausweis oder Reisepass • für Geschwister der verstorbenen Person: • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung • Ausweis oder Reisepass • bei Abholung durch eine Vertretung: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person • den eigenen Ausweis oder Reisepass • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug: • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise • Erbschein • Grundbuchauszug • Ausweis oder Reisepass

Gut zu wissen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder • Geschwister mit berechtigtem Interesse und • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt. Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname, • Ort und Tag ihrer Geburt, • der letzte Wohnsitz und der Familienstand, • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes. Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung, • die Nachlassabwicklung sowie • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Bingen am Rhein erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Amt für öffentliche Ordnung - Standesamt, Basilikastraße 4, 55411 Bingen am Rhein. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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