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Steuerklasse ändern in Bernau bei Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Steuerklasse ändern erledigen Sie in Bernau bei Berlin bei: Finanzamt Eberswalde. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Bernau bei Berlin kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Finanzamt Eberswalde

Tramper Chaussee 5, 16225 Eberswalde

03334 275-4000

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Benötigte Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse. Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner (im Folgenden für beides: Partnerin und Partner) nicht dauernd getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen: • IV/IV, • III/V oder • Steuerklasse IV mit Faktor. Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet. Um Ihre Steuerklasse zu ändern, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag stellen. Das gilt auch für eine neue Zuordnung der Steuerklassen III und V. Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV reicht es aus, wenn nur Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner den Antrag stellen. Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner • beziehen keinen Arbeitslohn mehr oder • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten. Sie können die Steuerklasse auch mehrfach im Jahr wechseln. Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauernd getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV). Hinweis: Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

So läuft es ab

Möchten Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner die Steuerklasse wechseln, können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen: • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: • "Antrag auf Steuerklassenwechsel" • "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus. • Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner müssen den Antrag unterschreiben. • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. • Sie erhalten einen Bescheid. Alternativ können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel auch online und barrierefrei über ELSTER stellen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

Gut zu wissen

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Steuerklasse ändern“ in Bernau bei Berlin erledigen?
Zuständig ist: Finanzamt Eberswalde, Tramper Chaussee 5, 16225 Eberswalde. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Steuerklasse ändern“ in Bernau bei Berlin online?
Für Bernau bei Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ehegatten und Lebenspartner können die Änderung der Steuerklassen nach § 39 Abs. 6 EStG im Laufe des Kalenderjahres beim Finanzamt beantragen — das Gesetz sieht keine Begrenzung auf einen Wechsel pro Jahr vor, mehrfache Wechsel sind also möglich. Damit der Wechsel noch im laufenden Kalenderjahr berücksichtigt wird, ist der Antrag spätestens bis zum 30. November zu stellen.
Kann ich die Steuerklasse online ändern?
Ja. Den Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie elektronisch über Mein ELSTER an das Finanzamt übermitteln; alternativ reichen Sie das Papierformular beim Finanzamt ein. Der Wechsel wird grundsätzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt.
Müssen beide Ehegatten dem Steuerklassenwechsel zustimmen?
Grundsätzlich kann der Antrag nur bearbeitet werden, wenn ihn beide Ehegatten bzw. Lebenspartner unterschrieben haben. Eine Ausnahme gilt beim Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV: Dieser ist nach § 38b Abs. 3 EStG auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. Lebenspartners möglich — mit der Folge, dass beide in die Steuerklasse IV eingereiht werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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