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Eheschließung anmelden in Bernau bei Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Bernau bei Berlin bei: Stadt Bernau bei Berlin - Dezernat 2 - Ordnungsamt - Standesamt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Bernau bei Berlin

Stadt Bernau bei Berlin - Dezernat 2 - Ordnungsamt - Standesamt

Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin

03338 365-266

standesamt@bernau-bei-berlin.de

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: • gültiger Personalausweis oder Reisepass • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: • aktuelle Geburtsurkunde • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder • wenn Sie Witwe oder Witwer sind: • die Eheurkunde oder • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie • die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: • alle Heiratsurkunden • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) • wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: • Geburtsurkunden der Kinder • ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich: • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) • Geburtsurkunde • Ehefähigkeitszeugnis • fremdsprachige Urkunden Hinweise: Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden: • volljährige Personen Weitere Voraussetzungen: • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde. • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Bearbeitungsdauer

• für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

Gut zu wissen

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Bernau bei Berlin erledigen?
Zuständig ist: Stadt Bernau bei Berlin - Dezernat 2 - Ordnungsamt - Standesamt, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheschließung anmelden“ in Bernau bei Berlin online?
Für Bernau bei Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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