Kirchenaustritt erklären in Bad Soden am Taunus: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Bad Soden am Taunus
Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35)
Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus
06196 208-937
standesamt@stadt-bad-soden.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.
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Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.
So läuft es ab
• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Gut zu wissen
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Bislang mussten die Bürger zum zuständigen Amtsgericht nach Königstein oder zum für den jeweiligen Ortsteil zuständigen Ortsgerichtsvorsteher, um einen Kirchenaustritt zu beantragen. Der Hessische Landtag hat am 24.01.2017 nun das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts verabschiedet. Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen geht somit von den Amtsgerichten auf die Städte und Gemeinden in Hessen über. Das Gesetz ist am 01.03.2017 in Kraft getreten. Bad Sodener Bürger können sich daher ab sofort mit ihrem Anliegen an das Standesamt im Rathaus wenden. Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €. Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.
Wie stehen die Gebühren in Bad Soden am Taunus im Vergleich?
| Bad Soden am Taunus | 30,00 € |
| Hessen | 30,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Bad Soden am Taunus?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Bad Soden am Taunus erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Bad Soden am Taunus:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.