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Kirchenaustritt erklären in Bad Soden am Taunus: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Bad Soden am Taunus bei: Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Bad Soden am Taunus

Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35)

Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus

06196 208-937

standesamt@stadt-bad-soden.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.

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Benötigte Unterlagen

Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

So läuft es ab

• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.

Gut zu wissen

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Bislang mussten die Bürger zum zuständigen Amtsgericht nach Königstein oder zum für den jeweiligen Ortsteil zuständigen Ortsgerichtsvorsteher, um einen Kirchenaustritt zu beantragen. Der Hessische Landtag hat am 24.01.2017 nun das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts verabschiedet. Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen geht somit von den Amtsgerichten auf die Städte und Gemeinden in Hessen über. Das Gesetz ist am 01.03.2017 in Kraft getreten. Bad Sodener Bürger können sich daher ab sofort mit ihrem Anliegen an das Standesamt im Rathaus wenden. Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €. Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

Wie stehen die Gebühren in Bad Soden am Taunus im Vergleich?

Bad Soden am Taunus30,00 €
Hessen30,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Bad Soden am Taunus?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Bad Soden am Taunus erledigen?
Zuständig ist: Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35), Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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