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Geburtsurkunde beantragen in Bad Soden am Taunus: Gebühren, Unterlagen & Termin

Geburtsurkunde beantragen erledigen Sie in Bad Soden am Taunus bei: Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 € / 6,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Bad Soden am Taunus

Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35)

Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus

06196 208-937

standesamt@stadt-bad-soden.de

Gebühren (amtlich)

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie), • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Voraussetzungen

Anträge können stellen: • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person • Geschwister mit berechtigtem Interesse Weitere Voraussetzungen: • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Hinweis: Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

So läuft es ab

Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen. Persönliche Antragstellung: • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen: • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. Beantragung per Post oder Fax: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten • Name, Vorname • Geburtsdatum und –ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

Bearbeitungsdauer

• für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

Gut zu wissen

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Wie stehen die Gebühren in Bad Soden am Taunus im Vergleich?

Bad Soden am Taunus12,00 € / 6,00 €
Hessen6,00 € – 12,00 €
Deutschland (9.785 Städte)1,60 € – 110,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Bad Soden am Taunus?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Bad Soden am Taunus erledigen?
Zuständig ist: Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35), Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Bad Soden am Taunus online?
Für Bad Soden am Taunus ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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