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Verpflichtungserklärung abgeben in Bad Salzungen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Verpflichtungserklärung abgeben erledigen Sie in Bad Salzungen bei: Landratsamt Wartburgkreis - Dezernat II - Amt für Migration und Integration · Bad Salzungen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Bad Salzungen

Landratsamt Wartburgkreis - Dezernat II - Amt für Migration und Integration · Bad Salzungen

Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen

Mo, Di, Do, Fr 09:00-12:00, Do 13:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

03695 61-7500

ami@wartburgkreis.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung in Höhe von 29,- Euro an.

Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweise • Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Sparbücher mit Sperrvermerk, Bankbürgschaften)

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Bad Salzungen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, dann werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er/sie selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.

Gut zu wissen

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine dritte Person gegenüber einer Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung, für die Kosten des Lebensunterhaltes eines Ausländers aufzukommen, um diesem zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, sofern der Ausländer selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder juristische Person sein (z.B. Unternehmen, karitativer Verband). Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Damit verbunden sind regelmäßig auch die Ausreisekosten oder ggf. Abschiebungskosten. Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, den Verpflichtungsgeber finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers Kosten entstehen, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).

Häufige Fragen

Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Bad Salzungen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung in Höhe von 29,- Euro an.
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Bad Salzungen erledigen?
Zuständig ist: Landratsamt Wartburgkreis - Dezernat II - Amt für Migration und Integration · Bad Salzungen, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Sie erstatten sämtliche öffentlichen Mittel, die für den Lebensunterhalt Ihres Gastes aufgewendet werden — einschließlich Versorgung mit Wohnraum sowie Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit (§ 68 AufenthG). Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind ausgenommen. Die Haftung ist gesetzlich auf fünf Jahre begrenzt; der Zeitraum beginnt mit der Einreise, die durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde.
Wird meine Bonität geprüft?
Ja. Nach Angaben des Auswärtigen Amts prüft die Ausländerbehörde bei der Unterzeichnung Ihre Bonität, also Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, und beglaubigt Ihre Unterschrift. Die Verpflichtung selbst bedarf der Schriftform (§ 68 AufenthG).
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Nach Angaben des Auswärtigen Amts sollte die Verpflichtungserklärung bei der Visumerteilung in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, weil sich die finanziellen Verhältnisse inzwischen geändert haben können. Planen Sie die Abgabe daher zeitnah zum Visumantrag Ihres Gastes.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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