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Wohnsitz abmelden in Alsdorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Alsdorf bei: Einwohnermeldeamt · Alsdorf. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Alsdorf

Einwohnermeldeamt · Alsdorf

Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-18:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

02404 50361

meldeamt@alsdorf.de

Einwohnermeldeamt · Alsdorf

Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-18:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

meldeamt@alsdorf.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen. Eine Abmeldung bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung am neuen Wohnsitz erfolgt von dort aus automatisch die Abmeldung des alten Wohnsitzes. Die Verpflichtung zur Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig abmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam ins Ausland wegziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Abmeldung ins Ausland alleine vornehmen. HINWEIS: Eine Abmeldung der Nebenwohnung kann nur bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen.

So läuft es ab

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Alsdorf erledigen?
Zuständig ist: Einwohnermeldeamt · Alsdorf, Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Alsdorf online?
Für Alsdorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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