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Wohnsitz anmelden / ummelden in Alfter: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Alfter bei: Sachgebiet Bürgerdienste - Bürgerbüro · Alfter. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Alfter

Sachgebiet Bürgerdienste - Bürgerbüro · Alfter

Am Rathaus 7, 53347 Alfter

0228 6484-212

buergerbuero@alfter.de

Gemeinde Alfter

Am Rathaus 7, 53347 Alfter

0228 6484 214

buergerbuero@alfter.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Wohnung bezogen. Zur Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: • Sie ziehen Ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz entweder innerhalb der Gemeinde Alfter um oder Sie ziehen (Haupt- oder alleinigen Wohnsitz!) aus einer der hier aufgeführten Kommunen in die Gemeinde Alfter zu. Die Anmeldung nach Zuzug aus dem Ausland, die Anmeldung einer Nebenwohnung sowie der Statuswechsel (z. B. Änderung einer Hauptwohnung in eine Nebenwohnung) ist nicht elektronisch möglich und erfordert Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro. • Sie müssen volljährig sein. • Sie besitzen einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweis-Funktion. • Die PIN des Personalausweises ist Ihnen bekannt. • Sie sind im Besitz eines NFC-fähigen Lesegeräts (trifft auf jedes moderne Smartphone zu) und haben die aktuelle Version der Ausweis-App installiert. Informationen zu anderen infrage kommenden Kartenlesern finden Sie hier . • Sie besitzen ein Nutzerkonto mit Online-Ausweisfunktion (höchstes Vertrauensniveau). In der Regel handelt es sich hierbei um ein BundID-Konto, falls vorhanden, können Sie aber auch ein Länderkonto zur Anmeldung nutzen (BY, HH, M-V, R-P, SN-A, S-H, TH). • Sofern Sie nicht der Eigentümer der Wohnung sind, in die Sie zuziehen, müssen Sie die von Ihrem Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Es ist möglich die Wohnungsgeberbestätigung im Verlauf des Antrags zu fotografieren/ aus vorhandenen Bildern auszuwählen und hochzuladen. Für die persönliche Anmeldung im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter bestehen die folgenden Voraussetzungen: • Sie sind mit Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in die Gemeinde Alfter umgezogen. • Sofern Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind, in die Sie zuziehen, müssen Sie die vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorlegen.

So läuft es ab

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. Ablauf der elektronischen Wohnsitzummeldung: Nehmen Sie Ihr NFC-fähiges Lesegerät (in der Regel Ihr Smartphone), klicken Sie auf die Verlinkung zur Startseite der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) und drücken Sie dort auf den blauen Button "Jetzt starten". Es wird abgefragt, welches Nutzerkonto (BundID oder eines der bestehenden Länder-Konten) Sie nutzen möchten und die Identifizierung mittels des Online-Ausweises und der PIN wird vorgenommen. Es folgt die Anzeige des kleinen vorausgefüllten Meldescheins, also Ihrer persönlichen Daten (Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit(en), etc.) Sie müssen die Angaben überprüfen und bestätigen. Sollten die angezeigten Daten nicht korrekt sein, kann der Antrag an dieser Stelle nicht online fortgesetzt werden und Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter ist erforderlich! Sofern Sie verheiratet sind/ Kinder haben, und Ihr Partner und/ oder Ihre Kinder an der gleichen Adresse gemeldet sind, wird abgefragt, ob diese auch umgemeldet werden sollen (optionale Angabe). Abfrage, ob man der Weitergabe der Meldedaten an verschiedene Institutionen (öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften; Mandatsträger, Presse oder Rundfunk für Alters- oder Ehejubiläen; Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen; Adressbuchverlage) widersprechen möchte. Es wird Ihnen initial die Übersicht Ihrer bisher ausgewählten Widersprüche angezeigt. Adressangabe der neuen Hauptwohnung oder der alleinigen Wohnung. Bei Eingabe des Straßennamens erhalten Sie automatisch Vorschläge, Sie müssen nur noch Ihre Hausnummer nachtragen. Ggf.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Alfter erledigen?
Zuständig ist: Sachgebiet Bürgerdienste - Bürgerbüro · Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Alfter online?
Für Alfter ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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