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Wohngeld beantragen in Alfter: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Alfter bei: Fachgebiet Soziales · Alfter. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Alfter

Fachgebiet Soziales · Alfter

Am Rathaus 7, 53347 Alfter

Benötigte Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Sie müssen als Antragsstellerin oder Antragssteller wohngeldberechtigt sein. Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als: • Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum, • Untermieterin oder Untermieter von Wohnraum, • Bewohnerinnen oder Bewohner einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, • Bewohnerinnen oder Bewohner eines Heimes, • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehrere Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen, • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann, • Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist. • Frauen, die in Frauenhäusern wohnen, auch wenn sich das Entgelt tageweise bemisst. • eine Person, die durch die Obdachlosenbehörde in Obdachlosenunterkünfte oder in Wohnraum Dritter eingewiesen ist, auch wenn das Nutzungsentgelt (welches sich nicht zum Beispiel nach der Anzahl der Tage bemisst oder nach erwachsenen Personen und Kindern gestaffelt ist) an die Obdachlosenbehörde gezahlt wird, Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss sind Sie als: • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, • Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung, • Eigentümerinnen und Eigentümer einer …

So läuft es ab

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang Ihrer letzten notwendigen Unterlagen kann es bis zu 8 Wochen bis zum Entscheid über Ihren Wohngeld-Antrag dauern. Aufgrund der seit 1.1.2023 höheren Anzahl an Antragsberechtigten und der damit erhöhten Zahl an Anfragen kann es zu Verzögerungen bei der Bewilligung von Wohngeld-Anträgen kommen.

Gut zu wissen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Aufgrund der stetig steigenden Preise für Wohnraum fällt es vielen Haushalten schwer, die Kosten bei niedrigem und mittleren Einkommen zu tragen. Für diese Personen kann es einen staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten geben. Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohngeld ermöglichen.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Alfter erledigen?
Zuständig ist: Fachgebiet Soziales · Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Alfter online?
Für Alfter ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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