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Jagdschein beantragen in Würselen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Würselen bei: Ordnungsamt (A 32) · Würselen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Würselen kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Ordnungsamt (A 32) · Würselen

Morlaixplatz 1, 52146 Würselen

ordnungsamt@wuerselen.de

Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei · Aachen

Zollernstraße 20, 52070 Aachen

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde erteilt. Jagdscheine Gemäß § 15 BJagdG muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen. Zuständig für das Ausstellen der Jagdscheine ist gemäß § 15 Abs. 2 BJagdG die Untere Jagd- und Fischereibehörde. Für das Stadtgebiet Würselen ist dies die Arbeitsgruppe 70.3 des Umweltamtes der StädteRegion Aachen. Die benötigten Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Umweltsamts der StädteRegion Aachen. Der entsprechende Link wird Ihnen unter „notwendige Downloads und Verlinkungen“ zur Verfügung gestellt. Ein ausgefülltes Antragsformular wird ebenso vom Fachdienst 3.2 Gewerbeangelegenheiten der Stadt Würselen entgegengenommen und an die zuständige Stelle der StädteRegion Aachen weitergeleitet. Fischereischeine Um einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen, muss im Sinne des § 31 Abs. 1 LFischG NRW jeder, der die Fischerei ausübt, Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern (§ 54) zur Prüfung aushändigen. Zuständige Behörde zum Ausstellen des Fischereischeins für Einwohner der Stadt Würselen ist gemäß § 35 LFischG NRW die örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Würselen. Der Antragsteller kann entscheiden zwischen der Beantragung eines Jahresfischereischeins nach § 34 Abs. 1 lit. a LFischG NRW und eines 5-Jahresfischereischeins im Sinne des § 34 Abs. 1 lit. b LFischG NRW. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Absolvierung einer Fischerprüfung. Bei der Antragstellung eines Jugendlichen ist die persönliche Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren, die noch nicht die Fischerprüfung abgelegt haben, können einen Jugendfischereischein gemäß § 32 LFischG NRW beantragen. Diesen ist gemäß § 32 Abs.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Würselen erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt (A 32) · Würselen, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Jagdschein beantragen“ in Würselen online?
Für Würselen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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